7 Stolperfallen beim Start in die eigene Praxis

Eine gut laufende Praxis übernehmen – das wünschen sich viele Ärzte.

Damit es klappt mit der erfolgreichen Praxisübernahme, haben wir einen kleinen Guide erstellt.

In diesem stellen wir 7 Stolperfallen vor, die beim Start in die Niederlassung lauern:

Stolperfalle 1: Kaufpreis Arztpraxis

Sie sollten sich nicht von einem vermeintlich hohen Praxiskaufpreis abschrecken lassen.

Denn gute Praxen zur Übernahme sind nicht nur rar gesät, sondern auch sehr beliebt.

Je nach Region und Fachrichtung, kann man von Glück sprechen, wenn man überhaupt die Chance bekommt, eine Praxis zu erwerben.

Daher erscheinen einem potenziellen Käufer die Kaufpreise, mit denen die Abgeber ins Rennen gehen, häufig übermäßig teuer.

Teilweise sind sie das auch.

In vielen Fällen sind die Praxen die aufgerufenen Preise jedoch wert.

Zum Beispiel weil der Patientenstamm gut ist oder weil die Praxis topmodern ausgestattet ist.

Eine Praxiswertermittlung kann hier helfen, einen groben Anhaltspunkt zu erlangen.

Auch ein hoher Kaufpreis kann sich lohnen

Selbst wenn nach allen Kriterien der Kaufpreis als „zu hoch“ bewertet, könnte sich ein Kauf der Praxis dennoch lohnen.

Denn der Käufer kann den Kaufpreis für die Praxis steuerlich abschreiben.

Das Finanzamt beteiligt sich folglich an der Praxisübergabe – bei hohem Einkommen und Steuersatz fast zu 50 Prozent.

Außerdem bedeutet ein hoher Kaufpreis nicht gleich, dass sich die Praxis nicht rechnet.

Eine Praxis kann für den Erwerber später dennoch das abwerfen, was er sich finanziell erhofft.

Unser Rat daher: Keine Praxisübernahme wegen einem 10.000 Euro „zu hohen“ Kaufpreis scheitern lassen.

Stolperfalle 2: Sich in Kleinigkeiten verlieren

Wer eine Praxis kauft, wird zum Unternehmer. Das Motto „Zeit ist Geld“ wird nun noch wichtiger.

Kurzum: Wer Zeit verschenkt, verschenkt entweder Geld oder Freizeit. Und beides ist für einen Unternehmer ein kostbares Gut.

Darum sollte man von Beginn an darauf achten, sich nicht in Kleinigkeiten zu verlieren und das Wesentliche im Blick zu halten.

Natürlich kann man sich 30 Praxen angucken, wenn es denn überhaupt so viele Abgabe-Praxen gäbe.

Irgendwann sieht man den Wald aber vor lauter Behandlungszimmern nicht mehr.

Und natürlich kann man sich Finanzierungsangebote von 20 Banken einholen. Aber letztlich sind bei den Banken die Konditionen doch meist sehr ähnlich.

Kurzum: Häufig ist weniger mehr.

Stolperfalle 3: Nicht delegieren können

Wir erleben es häufig: Der neue Inhaber ist in seiner Praxis “Mädchen für alles” und kümmert sich von der Terminvergabe bis zur Abrechnung um jede Kleinigkeit.

Hier hören wir dann: “Ich will die Kontrolle über alles haben”, “Ich kann selbst alles am esten”, “Ich vertrauen niemand anderem”.

Auch hier gilt: “Zeit ist Geld”.

Denn ein Arzt verdient Geld nur, wenn er im Behandlungszimmer ist.

Jede Minute, die er mit anderen Tätigkeiten verbringt, ist im Grunde verlorenes Honorar.

Das Zauberwort hier heißt Delegieren!

Der Arzt muss gewisse Tätigkeiten an seine Angestellten abgeben. Und sollte lernen, seinen Mitarbeitern zu vertrauen.

Hierzu ist es wichtig, direkt von Praxiseröffnung an eine gute und klare Organisation im Team zu haben.

Stolperfalle 4: Am falschen Ende sparen

Nicht selten werden wir von Praxiskäufern gefragt: Wo kann ich denn im Vergleich zu meinem Praxisvorgänger sparen?

Oder überspitzt gesagt: Wen soll ich entlassen?

Natürlich hat niemand Geld zu verschenken. Vor allem ein frischer Existenzgründer nicht.

Dennoch sind auch zu Beginn einige Kosten unerlässlich. So will gutes Personal entsprechend bezahlt werden.

Häufig haben die medizinischen Geräte des Abgebers ihre besten Zeiten lange hinter sich.

Nicht zuletzt braucht man zu Beginn ein gutes Marketingkonzept, in heutigen Zeiten mindestens mal einen ansprechenden Internetauftritt.

Ansonsten läuft man Gefahr, gleich zu Beginn der Niederlassung seine Praxis „kaputtzusparen“.

Wichtig ist jedoch, dass man sich hier auf notwendige, betriebliche Kosten konzentriert, denn sonst droht ein anderes Problem:

Stolperfalle 5: Auf zu großem Fuß leben

Es klingt so selbstverständlich, muss dennoch genannt werden:

Der Existenzgründer sollte unnötige Ausgaben vermeiden. Was „unnötig“ ist, da scheiden sich bekanntermaßen die Geister.

Hierunter fallen aber selten betriebliche Kosten.

Wenn eine Existenzgründung finanziell schief geht, dann meist nur, weil die privaten Ausgaben zu hoch sind.

Der Existenzgründer sollte es vermeiden – nur weil er jetzt Unternehmer und gefühlter Großverdiener ist – direkt den Lebensstandard um drei Stufen aufzuwerten und mit dem steinreichen Nachbarn gleichzuziehen.

Häufig bemerken Existenzgründer die zu hohen Ausgaben gar nicht. Grund hierfür ist …

Stolperfalle 6: Die Liquidität aus den Augen verlieren

Das liegt durchaus in der Natur der Sache: Denn ein Mediziner lernt vieles im Studium.

Auf ein Jonglieren mit Zahlungen bereitet einen aber niemand vor.

Die Liquiditätsprobleme können mehrere Gründe haben. Einer liegt sicherlich an den zeitverzögerten Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bzw. KZV.

Als Existenzgründer wird man bei den ersten Abschlagszahlungen häufig gelinde gesagt konservativ bedacht.

Nicht wenige Existenzgründer haben schnell das Gefühl, dass zwar die Praxis brummt. Aber dass das Honorar nicht kommt.

Sobald dann die ersten Restzahlungen kommen, sieht es meist schon besser aus – die fließen aber nunmal teilweise erst ein halbes Jahr nach der jeweiligen Behandlung.

Unsere Empfehlung: Feste Entnahmen als Obergrenze

Grundsätzlich ist es einem Arzt erlaubt, die gesamte betriebliche Liquidität vom Praxiskonto abzuziehen und privat zu verbraten.

Problem ist nur: Irgendwann schimpfen dann die Angestellten, der Vermieter und das Finanzamt.

Aus diesem Grund sollte sich auch als Selbständiger monatlich ein festes „Gehalt“ auszahlen.

Diese Geldbewegung vom Praxis- auf das private Konto heißt in der Niederlassung Entnahme.

Wichtig ist hier, dass man gerade zu Beginn eher versuchen sollte, mit geringen Entnahmen auszukommen.

Zudem sollte man einen Fehler nicht begehen: Das Geld doch zu schnell ausgeben und dann doch noch zwei, drei zusätzliche monatliche Zahlungen aus dem betrieblichen Geldhahn vornehmen.

Der ist dann nämlich schneller zugedreht, als man Patienten behandeln kann.

Stolperfalle 7: Das „Tal der Tränen“

Von Anfang an muss einem Existenzgründer klar sein, dass auch eine finanziell nicht so rosige Zeit kommen wird.

Wir nennen es das „Tal der Tränen“.

Dieses Phänomen wird ausgelöst durch unterschiedliche Laufzeiten von Praxiskaufpreisabschreibung und -tilgung.

Abschreibung des Praxiskaufpreises

Den Kaufpreis für die Praxis kann man abschreiben, also über einen gewissen Zeitraum nach dem Erwerb steuerlich gleichmäßig geltend machen.

Das führt dazu, dass man in den ersten Jahren tatsächlich oftmals sogar ein hohes Netto-Einkommen hat.

Der banale Grund hierfür: Die Steuerbelastung ist aufgrund der hohen Abschreibung (kurz AfA) verhältnismäßig gering.

Zeitgleich hat man aber keine echten Ausgaben, weil die Abschreibung keinen Zahlungsabfluss (mehr) darstellt.

Der Kaufpreis wurde ja bereits geleistet und von der Bank vorgestreckt. An dieses hohe Einkommen sollte man sich besser nicht gewöhnen.

Tilgung des Praxisdarlehens

Denn irgendwann will die Bank das vorgestreckte Geld zurückhaben.

Dies läuft klassischerweise über ein z.B. 10- oder 15-jähriges Tilgungsdarlehen.

Der Existenzgründer muss das Darlehen also in den ersten Jahren seiner Niederlassung zurückführen.

Die Tilgung wirkt sich zwar negativ auf die Liquidität, aber überhaupt nicht auf die Steuer aus.

Der AfA-Knick und das böse Erwachen

Diese Aspekte bilden ein diabolisches Zusammenspiel.

Wenn nämlich die Abschreibung ausläuft (nach drei bis fünf Jahren), tritt der sog. „AfA-Knick“ ein.

Auf einmal ist die Steuerbelastung deutlich höher als in den ersten Jahren. Zu allem Überfluss läuft dann aber die Tilgung des Praxiskredits noch länger und muss noch einige Jahre abgestottert werden.

Wer sich dann schon zu früh an ein zu hohes Einkommen gewöhnt hat, der kann direkt den Weg zur Bank für einen Überbrückungs- oder Steuerfinanzierungskredit gehen.

Glücklich kann sich der Arzt schätzen, der diesen AfA-Knick nicht wirklich bemerkt, weil seine Praxis so gut läuft, dass ihm die erhöhte Steuerbelastung schon nichts mehr ausmacht.

Aus unserer Erfahrung heraus gibt es auch hierfür genug Beispiele.

Praxisübernahme: Den Start erfolgreich meistern

In der Niederlassung muss man mit dem oft beschriebenen Unternehmerrisiko leben.

Folglich ergeben sich für den Existenzgründer zahlreiche Stolpersteine.

Diese kann man aber gut umschiffen, wenn die genannten Spielregeln beachtet werden.

An dieser Stelle sind – wie sollte es auch anders sein – regelmäßige Gespräche mit dem Steuerberater unerlässlich.

Ihr Steuerberater kann für Sie Liquiditätsberechnungen erstellen, Sie bei der Höhe Ihrer Entnahmen beraten und Sie mit einer Steuerplanung auf bevorstehende Steuerbelastungen hinweisen.

Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem YouTube-Video:

Stolperfallen

Sie haben eine Frage zu diesem Blogartikel?

Sind Sie auf ein Problem gestoßen, welches Sie gerne einmal mit einem Steuerberater diskutieren würden?

Dann buchen Sie uns doch unverbindlich für nur 45 Minuten!

Dieses Angebot richtet sich an Unternehmer, die (noch) keine Mandanten bei uns sind. Testen Sie uns einfach!