Praxisfinanzierung: Wie finanziere ich eine Arztpraxis?

Von den 100 reichsten Deutschen sind 98 Unternehmer.

Es scheint also so zu sein, dass Reichtum im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses kaum erreicht werden kann.

Wer als Arzt bzw. Zahnarzt nicht nur berufliche sondern auch finanzielle Freiheit erreichen möchte, kommt an der Selbständigkeit kaum vorbei.

Das Problem ist nur:

Für die Niederlassung brauchen Sie auch erst einmal das nötige Kleingeld.

Aber keine Sorge, das erhalten Sie von der Bank.

Welche Möglichkeiten der Praxisfinanzierung existieren, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die richtige Bank finden

Zunächst gilt es, eine passende Bank auszusuchen.

Die Bank sollte zu Ihnen passen und sich für Ihre Berufsgruppe interessieren.

Diesen Aspekt habe ich selbst einmal unterschätzt:

Im Jahr 2004 brauchte ich erstmals Geld in einer nennenswerten Größenordnung von einer Bank.

Es ging um meinen Einstieg als Gesellschafter in unsere Steuerberatungskanzlei.

Keine Lust auf Steuerberater?

Der damalige Seniorpartner der Kanzlei pflegte guten Kontakt zu einer deutschen Großbank mit einer Filiale in der Nähe.

Also lag es für mich nahe, zuerst einmal dort anzurufen.

Wir luden zwei Kundenberater der Bank zu einem Termin ein.

Diese eröffneten mir nach einer guten halben Stunde Smalltalk, dass man derzeit kein Interesse an der Finanzierung von Steuerberatern hätte.

Fassungsloses Staunen.

Ich war ziemlich verunsichert. War meine Entscheidung zum Einstieg in die Kanzlei richtig?

Hatte ich vielleicht irgendetwas übersehen?

Die Hausbank fragen?

Den nächsten Versuch startete ich bei der Hausbank, bei der ich quasi seit Geburt Kunde war.

Ein Gespräch und zwei Wochen später hatte ich die Kreditverträge in der Hand.

Öffentliche Mittel, gute Konditionen. Alles fein.

Die Politik der Banken darf bei solchen Entscheidungen nicht außen vor gelassen werden.

Die Kreditinstitute setzen in der Vergangenheit immer mal wieder auf andere Pferdchen.

Eine zeitlang stehen Ärzte „auf der Speisekarte“ und zehn Jahre später trennt man sich von dieser Berufsgruppe.

Weil man feststellt, dass mit einer anderen Geschäftspolitik mehr zu verdienen ist.

Förderbanken

Was viele Selbständige nicht wissen:

Über Ihre Hausbank können Sie sich nicht nur Geld direkt von der Bank leihen. Sondern auch das Geld der Förderbanken der Länder, wie zum Beispiel der NRW-Bank, oder des Bundes, wie der KfW-Bank.

Per Satzung haben diese staatlichen Banken den Auftrag, Projekte wie Wohnungsbau oder Existenzgründungen zu unterstützen.

In aller Regel wird Ihr Kundenberater Ihrer Hausbank Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs unaufgefordert über die Förderprogramme des Bundes und der Länder aufklären.

Es schadet aber nicht, sich vor dem Banktermin einmal über die aktuellen Förderprogramme zu informieren und Ihren Kundenberater nach diesen im Beratungstermin zu fragen.

Darlehensarten bei der Existenzgründung

Es existieren mehrere Wege, den Kauf einer Praxis zu finanzieren:

Tilgungsdarlehen

Tilgungsdarlehen sind die Klassiker der Praxisfinanzierung.

Bei Tilgungsdarlehen steht – im Vergleich zum Annuitätendarlehen – nicht die Rate fest, sondern die Höhe der Tilgung.

Wenn Sie ein Tilgungsdarlehen mit einer Tilgungsrate von 10% aufnehmen, müssten Sie dieses Darlehen also über 10 Jahre abbezahlen.

Mit jeder Tilgung sinkt die an die Bank zu überweisende Rate

Ihre Belastung nimmt also Monat für Monat ab.

10 Jahre sind übrigens der Klassiker für die Finanzierung von Freiberuflerpraxen.

Will man die Tilgung über 15 Jahre oder gar 20 Jahre strecken, wird dies im Bankgespräch schon schwieriger zu erreichen sein.

Die Alternative zum Tilgungsdarlehen ist das endfällige Darlehen.

Endfällige Darlehen

Das endfällige Darlehen zeichnet sich dadurch aus, dass keine Tilgung (in das Darlehen) gezahlt wird.

Die Bank will aber dennoch ihr Geld haben. Meist auch innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren.

Darum wird – statt der Tilgung – ein Sparplan in irgendein Geldanlageprodukt abgeschlossen (Lebensversicherung, Aktienfonds, Bausparvertrag, Sparbuch, etc.)

Steuersparmodell?

Beworben werden diese Konstrukte gerne mit einem Steuerspareffekt.

Denn die Zinsen für Ihr Praxisdarlehen können Sie in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Wenn wir also vom Spitzensteuersatz (+ Soli + KiSt) ausgehen, wäre das in etwa die Hälfte.

Die Erträge aus einem Aktienfonds müssen Sie allerdings „nur“ mit der so genannten Abgeltungsteuer besteuern. Diese beträgt rund 28% (inkl. Soli und Kirchensteuer).

Interessant sind diese Modelle natürlich auch für die Bank. Sie verdient nicht nur am Kredit sondern auch am Anlageprodukt.

Dennoch kann diese Art der Finanzierung für manche Existenzgründer passen.

Das Zinsdifferenzgeschäft

Ein solches Modell wird interessant, wenn es gelänge, die Nettobelastung (also nach Steuern) aus dem Darlehenszins mit einer entsprechenden Nettorendite aus dem Anlageprodukt zu schlagen.

Wenn Sie der Darlehenszins also vor Steuern etwa 2% kostet, sind dies nach Steuern etwa 1%.

Vor Abgeltungsteuer müsste Ihr Aktienfonds beispielsweise eine Rendite in Höhe von über 1,5 % erwirtschaften, damit dies für Sie ein Geschäft wird.

Wenn Sie also auf Tilgung Ihrer Praxisdarlehen verzichten und gleichzeitig ein Sparprodukt kaufen, dann bezahlen Sie dieses Sparprodukt im Ergebnis mit einem Kredit.

Der Kredithebel

Über Umwege tätigen Sie hier ein – steuerlich optimiertes – gehebeltes Anlagegeschäft.

Die Höhe der Risiken hängt hier natürlich vom jeweiligen Sparprodukt ab.

Entscheiden Sie selbst, ob Sie dieses zusätzliche Risiko eingehen wollen.

Attraktiver wird dieses Modell meist, wenn Sie zunächst – z.B. für die nächsten drei Jahre Ihre Liquidität schonen wollen.

Weil Sie das so gesparte Geld lieber in Ihre geplante, eigene Immobilie stecken möchten.

Ein endfälliges Darlehen wird die Bank in diesem Fall gerne abschließen, wenn sie später auch die Eigenheimfinanzierung mit Ihnen machen kann.

Bis dahin müssen Sie die Tilgung in der Regel separat ansparen.

Die Sparraten werden an die Bank verpfändet und dieses Pfand kann bei Abschluss der Eigenheimfinanzierung wieder frei gegeben werden und stellt dann Teil Ihres Eigenkapitals dar.

Sie haben sich so steuerlich abzugsfähige Zinsen erhalten und die teuren nicht abzugsfähigen Zinsen auf dem Eigenheim gespart.

Polster für die erste Zeit nach Existenzgründung schaffen

In dem ersten Jahr nach Existenzgründung läuft ja meist noch nicht alles rund.

Insbesondere finanziell.

Für diesen Zeitraum braucht man also Reserven. Die hat der junge (Zahn-) Arzt aber meist nicht.

Auch hier hilft die Bank. Zum Beispiel durch …

Tilgungsfreie Zeiten

Die Bank kann häufig auf die Tilgung der Darlehen erst einmal verzichten.

Üblich sind beispielsweise ein oder zwei tilgungsfreie Jahre nach Praxisübernahme.

Das schafft Luft zum Atmen.

Nach der tilgungsfreien Zeit kommt es dann natürlich dicker:

Die Tilgung verteilt sich jetzt nur noch auf 8 Jahre verbliebene Darlehenslaufzeit und nicht mehr auf 10.

Dennoch ist es absolut sinnvoll, über tilgungsfreie Zeiten mit der Bank zu sprechen.

Die Aussetzung der Tilgung alleine reicht jedoch häufig nicht, um finanziell klarzukommen.

Bis die ersten Einnahmen fließen, muss meist schon ein Batzen an Praxiskosten überwiesen werden.

Dieses Problem kann überbrückt werden mit einem …

Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit ist das, was der Angestellte als „Dispo“ kennt.

Man erhält eine Kreditlinie, die man frei nutzen und wieder tilgen darf.

Tolle Sache, meist nur teuer. Denn der Zinssatz ist hoch.

Vergessen darf man hierbei aber nicht, dass diese „hohen“ Zinsen nur dann bezahlt werden müssen, wenn der Kredit tatsächlich in Anspruch genommen wurde.

Muss man also beispielsweise nur nur einen Monat im Jahr durch den „KK“ überbrücken, zahlt man dementsprechend nicht beispielsweise 6% Zinsen auf die Inanspruchnahme, sondern anteilig nur 6% : 12 Monate, also 0,5%.

Zum klassischen Kontokorrentkredit gibt es noch eine Alternative:

Der Betriebsmittelkredit

Der Betriebsmittelkredit funktioniert wie das Tilgungsdarlehen.

Sie bekommen zum Start Ihrer Selbständigkeit einfach die Summe dieses Kredits auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.

Mit dem Geld können Sie dann Ihre Personalkosten, Praxismiete und so weiter bezahlen.

Vielleicht haben Sie auch ein tilgungsfreies Jahr vereinbart.

Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit muss der Betriebsmittelkredit also über einen relativ kurzen Zeitraum von 4 – 5 Jahren getilgt werden.

Die Zinsen für diesen Kredit sind meist sehr niedrig.

Allerdings zahlen Sie den Zins hier auch dann, wenn Sie das Geld eigentlich nur für vier Wochen zur Überbrückung gebraucht hätten.

Ob nun Kontokorrentkredit, Betriebsmittelkredit oder beides:

Was sich am meisten für Sie lohnt, kann man erst nach einem Blick in den Rückspiegel bestimmen.

Wählen Sie hier die Kombination, die Sie am Besten schlafen lässt.

Brauche ich Sicherheiten für meine Praxisfinanzierung?

Das Tolle bei der Finanzierung einer Freiberuflerpraxis ist:

Wenn Sie eine ordentliche Praxis erwerben, brauchen Sie meist – fast – keine Sicherheiten.

Die Banken sind hier wirklich flexibel.

Weder Omas Häuschen noch die Ehegattenbürgschaft sind heutzutage noch von Nöten.

Es sei denn, Sie brauchen 2 Millionen für die schicke Privatpraxis auf der Düsseldorfer Königsallee und haben bisher weder Personal noch Patienten.

In einem solchen Fall wird die Bank schon nach Sicherheiten fragen.

Risikolebensversicherung

Eine Sicherheit braucht die Bank aber in jedem Fall: eine vernünftige Todesfallabsicherung.

Sie werden also eine Risikolebensversicherung abschließen müssen, die an die Bank verpfändet wird.

Beißen Sie ins Gras, bekommt die Bank dann das Geld auf diesem Weg zurück.

Bei der Finanzierung einer (Zahn-) Arztpraxis ist es ferner üblich, dass die Bank sich Ihre Ansprüche gegenüber der KV/KZV abtreten lässt.

Wenn Sie also kurz nach der Existenzgründung Ihre Koffer packen und für immer nach Honululu verschwinden, hat die Bank zumindest noch einen Anspruch auf die ausstehenden Honorare.

Ganz offen:

Für Freiberufler ist diese geringe Anforderung an die Sicherheiten wirklich ein Privileg.

Versuchen Sie mal eine Kneipe aufzumachen und sich hierfür Geld zu leihen.

Wenn es Ihnen gelingt, schaue ich gerne auf ein Bier rein.

Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem YouTube-Video:

Praxisfinanzierung

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