Minijob 2019 – Vorsicht beim Arbeitsvertrag

Minijobs sind praktisch. Und sehr beliebt.

Fast 8 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Minijob.

Für den Angestellten gibt es den Lohn brutto für netto in die Tasche – ohne Abzüge.

Im Regelfall …

Wie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse funktionieren und warum der Minijob 2019 in Gefahr ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Verdienstgrenze

Von einem Minijob spricht man, wenn der Monatslohn für den Mitarbeiter regelmäßig nicht 450 Euro übersteigt.

Hat der Arbeitnehmer mehrere Minijobs, dann dürfen insgesamt 450 Euro an Lohn nicht überschritten werden, damit die Vorteile erhalten bleiben.

Der Vorteil für den Angestellten

Der Angestellte darf einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung stellen. Wenn der Minijob gleichzeitig vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, dann entstehen für den Angestellten überhaupt keine Lohnabzüge.

Bis zu 450 Euro also „Cash in die Täsch“ wie man in Köln sagt.

Auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung entsteht keine nachträgliche Steuerpflicht oder ähnliches. Das Gehalt bleibt wirklich netto.

Der Vorteil des Arbeitgebers

Da Minijobs finanziell vergleichsweise attraktiv sind, finden sich oft schneller Aushilfen, die auf dieser Basis tätig sein wollen.

Auch die mitarbeitenden Familienangehörigen des Unternehmers können häufig über Minijobs vergütet werden.

Das hat den Charme, dass der Unternehmer die Gehälter absetzen kann, die Angehörigen diese aber nicht versteuern müssen.

Etwas teurer für den Arbeitgeber

Was die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung angeht, sind die Minijobs diesbezüglich etwas teurer als ein „normales“ Gehalt. Für den Minijob muss der Arbeitgeber in der Regel ca. 31% an Kosten zusätzlich berappen. Die natürlich steuerlich absetzbar sind.

Beim „normalen“ Angestellten sind es lediglich ca. 21%.

Günstiger wird es übrigens bei der Haushaltshilfe. Für diese zahlt der Arbeitgeber lediglich einen Arbeitgeberanteil in Höhe von 15%.

Optimierung des Minijobs

Man kann sogar durchaus mehr als die 450 Euro im Monat an den Mitarbeiter zahlen. Dazu muss man mit steuerfreien Lohnbestandteilen arbeiten wie Handyüberlassung, Benzingutschein, etc.

Nach einem jüngeren Urteil des Bundesfinanzhofs funktioniert es übrigens nicht, wenn man einem Angehörigen im Rahmen des Minijobs einen PKW zur Verfügung stellt. Die Richter waren der Meinung, dass man dies schließlich bei einem fremden Minijobber auch nicht machen würde.

Dokumentation der Arbeitszeiten

Bei Einführung des Mindestlohns durften sich deutsche Unternehmer über ein weiteres Bürokratiemonster freuen. Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer muss jetzt dokumentiert werden.

Stundenzettel müssen seither geführt werden.

Und wenn der Zoll mit seiner Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ anrückt, dann sollte man diese besser vorzeigen können. Sonst wird es im Zweifel teuer.

Was den Mindestlohn angeht, werden Stundenzettel für den mitarbeitenden Ehegatten-Minijobber übrigens nicht gefordert.

Es empfiehlt sich trotzdem. Um einem Betriebsprüfer vernünftig dokumentieren zu können, dass der Ehegatte auch für sein Geld gearbeitet hat.

Ich weiß, Sie haben ja so schon nicht genug zu tun …

Aber jetzt aufgepasst. Denn ab 2019 kann es teuer werden!

Arbeitsverträge prüfen

Und nun kommen wir zu einem aktuellen Problem:

Der Mindestlohn wurde zum 1.1.2019 angehoben. Auf 9,19 Euro pro Stunde. So weit so gut.

Gleichzeitig wurde aber das so genannte Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geändert.

[box-grau]Bisher ging der Gesetzgeber davon aus, dass Teilzeitkräfte – ohne klare Regelung im Arbeitsvertrag – nicht mehr als 10 Stunden pro Woche arbeiten.

Seit dem 1.1.2019 jedoch gelten 20 Stunden Arbeitszeit als vereinbart.[/box-grau]

Und damit „reißen“ Sie plötzlich – ohne entsprechende Klarstellung der Arbeitsverträge – bei entsprechender Zahlung des Mindestlohnes die Grenze des Minijobs in Höhe von 450 Euro.

Bei 20 Stunden à 9,19 Euro kommen Sie nämlich auf ein Gehalt in Höhe von ca. 800 Euro pro Monat.

Die Konsequenzen können richtig teuer werden.

Im schlimmsten Fall verlangt der Arbeitnehmer nun seine 800 Euro.

Und die Renten- und Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie nun auch berappen. Im schlimmsten Fall nach einer Betriebsprüfung nachträglich für bis zu vier Jahre.

Was ist zu tun?

Schauen Sie sich Ihre Arbeitsverträge mit Ihren Minijobbern und Teilzeitkräften an. Sofern die Arbeitszeit nicht klar geregelt ist, holen Sie dies unbedingt nach.

Minijob 2019 – Das Fazit

Unser Kanzleigründer hat einmal gesagt, dass man in diesem Land aufpassen muss, dass einem beim Verlassen seines Hauses kein Paragraph auf den Kopf fällt.

Dies ist wieder so ein Fall.

Nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), den Neuerungen zu den Anforderungen an Ihre Buchhaltung usw. wieder einmal eine echte hübsche Falle, die schnell teuer werden kann.

Wenn Sie bei diesem Thema Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an!

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