Geschenke an Mitarbeiter & Geschäftsfreunde: Achtung Steuer!

Kerzen …Plätzchen …Weihnachtsbaum …ein heißer Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt …Zeit mit der Familie …

Wie schön kann die Weihnachtszeit sein.

Was noch fehlt sind natürlich Geschenke. Zumindest wenn Sie meine Kinder fragen.

Ob das kleine Geschenk für den Kollegen, den Steuerberater oder das große Geschenk für den Ehegatten und die lieben Kleinen. Diese Geschenke können teurer werden als man denkt.

Denn heutzutage fällt einem gerne einmal ein Paragraph auf den Kopf, wenn man nichts Böses ahnend das Haus verlässt.

Was Sie steuerlich bei Ihren Geschenken an Mitarbeiter, Geschäftsfreunde und Familie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Geschenke kosten Geld, auch wenn sie absetzbar sind

Nur nochmal vorsichtshalber zur Erinnerung: Betriebsausgaben einzusparen ist immer besser als Betriebsausgaben abzusetzen.

Nur weil Geschenke möglicherweise von der Steuer abgesetzt werden können, kosten Sie den Schenker Geld. Immer.

Wenn es gut läuft, zahlen Sie ca. 50% selbst. Wenn es schlecht läuft, wird es teurer

Aufzeichnungspflichten

Wenn Sie etwas verschenken und die Kosten absetzen wollen, müssen Sie unbedingt notieren, wer der Empfänger der Geschenke gewesen ist.

Ansonsten sind Sie schon an der ersten Hürde des Finanzamts gescheitert. Also am Besten den Empfänger direkt auf der jeweiligen Rechnung vermerken, bevor diese den Weg zum Steuerbüro antritt.

Geschenke an Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiter haben Sie wieder durch das ganze Jahr getragen. Was wären Unternehmer nur ohne gute Mitarbeiter? Ein kleines Dankeschön wäre zu den Festtagen da schon angebracht.

Geschenke an Mitarbeiter sind schön und gut. Insbesondere wenn das Finanzamt sich daran beteiligt.

Dumm ist nur, wenn der Mitarbeiter sich plötzlich an seinem Geschenk selber beteiligen muss. Und zwar durch einen Abzug auf seiner Lohnabrechnung.

Ebenso schade ist es, wenn der Unternehmer einen Betrag X ausgeben will und das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger auch noch etwas von dem Geschenk abhaben wollen.

Damit Geschenke also möglichst günstig für alle Beteiligten ausfallen, gibt es Geschenke, Anlässe und Höchstbeträge zu unterscheiden.

Streuwerbeartikel

Was sind Streuwerbeartikel? Das Finanzamt versteht darunter kleine Werbeartikel im Wert bis zu 10 Euro. Klassischerweise der bedruckte Kugelschreiber.

Streuwerbeartikel dürfen Sie an Mitarbeiter (und auch an Geschäftsfreunde) verschenken „bis der Arzt kommt“.

Solche Geschenke lösen also überhaupt keine Steuergefahren aus.

Allerdings hält sich meist die Begeisterung der Beschenkten bei Kugelschreibern etwas in Grenzen. Da könnte der Chef ruhig mehr springen lassen.

Wenn es also mehr werden soll, müssen wir uns fragen, zu welchem Anlass geschenkt wird.

Geschenke zu persönlichen Anlässen

Geschenke zu persönlichen Anlässen sind bis zu einem Betrag in Höhe von 60 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch Gutscheine sind übrigens entsprechende Geschenke.

Persönliche Anlässe sind der Geburtstag, das Firmenjubiläum, die Geburt eines Kindes und ähnliche Anlässe.

Nicht darunter fallen leider die Weihnachtsgeschenke. Weihnachtsgeschenke sind also – nach Meinung des Finanzamts- etwas unpersönliches.

Geschenke im Rahmen der Weihnachtsfeier

Zweimal im Jahr dürfen Sie – steuervergünstigt – mit Ihren Mitarbeitern feiern. Klassischerweise sind die Anlässe hierfür der Betriebsausflug und die Weihnachtsfeier.

Betriebsveranstaltungen dürfen – je Teilnehmer – 110 Euro kosten, ohne dass hier zusätzlich Lohnsteuer oder Sozialversicherung für den Chef oder die Mitarbeiter anfallen.

In diese 110 Euro fällt dann auch das Weihnachtsgeschenk, welches im Rahmen der Weihnachtsfeier überreicht wird.

Wenn Sie also mit den Mitarbeitern in der Praxis oder im Betrieb feiern und nur eine Pizza kommen lassen, dann ist ausreichend Platz im Budget für ein entsprechend teures Weihnachtsgeschenk.

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter außerhalb der Weihnachtsfeier

Sie planen keine Weihnachtsfeier mit Geschenkübergabe?

Dann bleibt für ein Weihnachtsgeschenk – ohne zusätzliche Kosten – nur noch die monatliche Sachbezugsgrenze für die Mitarbeiter in Höhe von 44 Euro.

Wenn der Mitarbeiter jeden Monat also schon einen Sachbezug in Höhe von 44 Euro erhält (Gutscheine, Jobticket, usw.), ist für ein Weihnachtsgeschenk ohne Zusatzkosten leider kein Platz.

Bleibt dann nur der Kugelschreiber …

Was passiert wenn man die Grenzen für Geschenke an Mitarbeiter überschritten hat?

Keine Panik. Es wird nur etwas teurer.

Entweder der Mitarbeiter versteuert das Geschenk über seine Lohnabrechnung. Er wird dann also auf seinem Gehaltsstreifen entsprechende Abzüge haben. Weil Sie ihm oder ihr ein Geschenk gemacht haben.

Das sorgt auch für Stimmung im Unternehmen. Aber anders als Sie sich das ursprünglich mit dem Geschenk eigentlich gedacht haben.

Wenn Sie sich Diskussionen mit den Mitarbeitern ersparen wollen, bleibt nur die Möglichkeit, dass Sie für den Mitarbeiter eine pauschale Steuer auf das Geschenk an das Finanzamt überweisen.

Macht 30%. Und dazu noch Sozialversicherung.

Organisieren müssen Sie dazu nichts. Wir kümmern uns schon.

Die pauschale Steuer für die Geschenke an Mitarbeiter ist übrigens für Sie auch als Betriebsausgabe absetzbar.

Ab einem Geschenk von mehr als 10.000 Euro ist Schluss mit der Möglichkeit der Pauschalsteuer …Aber mit den 10.000 Euro je Mitarbeiter kommen Sie wohl aus, oder nicht?

Geschenke an Geschäftsfreunde

Ganz andere Regeln gelten bei den Geschenken an Geschäftsfreunde. Hier gibt es eine Grenze von 35 Euro pro Geschäftspartner pro Jahr.

Die Streuwerbeartikel sind hier wieder ausgenommen. Kugelschreiber dürfen Sie also ohne Ende verschenken.

Ansonsten gilt: aufpassen.

Schenken Sie einem Geschäftsfreund (Kollegen, Steuerberater, Banker, usw.) eine schöne Flasche „Chateau Lafite“ für 1.200 Euro, sind diese Kosten bei Ihnen überhaupt nicht absetzbar.

Besser also eine Flasche „Primitvo die Manduria“. Da sind Sie mit 20 Euro dabei.

Schenken Sie dem gleichen Geschäftsfreund aber im Januar davon eine Pulle und im April die nächste, haben Sie die 35 Euro überschritten und beide Flaschen sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Aber es kommt noch besser …

Geschenkempfänger und Steuern

Was glauben Sie muss der beschenkte Geschäftsfreund tun?

Ich meine nicht, dass er den Wein vor dem Trinken nochmal ordentlich dekantieren sollte. Was muss er steuerlich tun? Und zwar unabhängig davon ob er Weine im Wert von 20 oder 40 Euro erhalten hat.

Sie ahnen es…

Er muss die Geschenke versteuern. Eine ziemlich dumme Regelung. Der Beschenkte zahlt am Ende für sein Geschenk.

Das weiß so ziemlich niemand.

Und wer es weiß, sieht oft überhaupt nicht ein, wieso er jetzt Geld für ein erhaltenes Geschenk zahlen soll.

Ich habe in meiner Zeit als Finanzbeamter tausende Steuererklärungen von Unternehmern bearbeitet. In wie vielen Fällen habe ich wohl „Einnahmen aus Geschenken“ in den Steuererklärungen gefunden?

NIE!

Das ist damals aber nicht nur mir aufgefallen, sondern auch dem Gesetzgeber.

Pauschalsteuer für Geschenke an Geschäftspartner

Dieser hat dann die Möglichkeit der Pauschalsteuer eingeführt. Sie können als Unternehmer auf alle Geschenke an Geschäftspartner die 30%-ige Pauschalsteuer für Ihre Geschäftsfreunde zahlen und damit hat sich die Besteuerung für die Geschenkempfänger erledigt.

Können? Ist dies also ein Wahlrecht?

Theoretisch schon …Aber in Betriebsprüfungen passiert nun folgendes:

Der Prüfer weist Sie freundlich darauf hin, dass Sie ja noch die Pauschalsteuer für Ihre Beschenkten zahlen könnten.

Wenn Sie hier nun – genau so freundlich – dankend ablehnen, schreibt der Finanzbeamte auch noch stellvertretend für Sie die Weihnachtskarten.

Aber leider nicht an Ihre Geschäftsfreunde, sondern an deren Finanzbeamte mit der Bitte die Versteuerung der Geschenke zu überprüfen und nachzuholen.

Sorgt auch wieder für prima Weihnachtsstimmung bei Ihren Geschäftsfreunden …

Das Fazit lautet also: zahlen Sie lieber die Pauschalsteuer und das Thema ist erledigt.

Wenn das Geschenk teurer als 35 Euro ist

Und jetzt der Clou. Die Pauschalsteuer von 30% ist bei Geschenken unter 35 Euro (je Geschäftsjahr und Geschäftsfreund) als Betriebsausgabe absetzbar.

Bei Geschenken über 35 Euro nicht!

Lassen wir uns das einmal auf der Zunge zergehen. Anhand eines Beispiels:

[box-blau]Sie haben einen Freund. Der Freund ist Steuerberater aber nicht Ihr Steuerberater. Sie machen ihm ein Geschenk im Wert von 40 Euro. Das kostet Sie – da steuerlich ein Privatgeschenk nicht absetzbar ist – 40 Euro.

Jetzt haben Sie die Idee, dass Sie das gleiche Geschenk eigentlich auch Ihrem Steuerberater machen könnten.

Das kostet Sie jetzt 40 Euro + 30% Pauschalsteuer, somit 52 Euro. Betriebsausgabe? Fehlanzeige. Somit echte Kosten von 52 Euro.[/box-blau]

Ist das nicht ein Schelmenstück?

Im Finanzamt haben wir dazu früher gesagt: „Fiskalisch denken, Freude schenken.“

Geschenke in der Familie

Wie sieht es mit Geschenken an den Ehegatten oder die Kinder aus? Sind diese steuerlich absetzbar?

Dies ist nur denkbar, wenn die Angehörigen gleichzeitig Angestellte sind. Und auch dann muss das Geschenk fremdüblich sein.

Kein Abzug von privaten Geschenken in der Einkommensteuererklärung

Meist ist die Familie aber nicht im Unternehmen angestellt. Dann handelt es sich um private Kosten die in der Steuererklärung nichts verloren haben.

Es sei denn, die Geschenke werden richtig groß. Dann muss man wieder über Steuern nachdenken. Über die Schenkungsteuer.

Weihnachtsgeschenke und Schenkungsteuer

Weihnachtsgeschenke sind schenkungssteuerfrei. Sofern Sie in der Höhe üblich sind.

Was ist üblich? Das hängt auch vom Schenker ab.

Wenn Sie der Großinvestor, Milliardär und Mäzen Warren Buffet wären, dann wäre wohl ein Weihnachtsgeschenk von 100.000 Euro an die Tochter „üblich“ und steuerlich kein Problem.

Haben Sie aber die finanziellem Möglichkeiten von Warren Buffet noch nicht erreicht und schenken Sie Ihrem Kind zu Weihnachten 50.000 Euro, wird dies wohl im Regelfall als eine steuerrelevante Schenkung zu werten sein.

Freibeträge in der Schenkungsteuer

Aber Gott sei Dank gibt es bei der Schenkungsteuer ja recht hohe Freibeträge:

[box-grau]Kinder dürfen – je Elternteil – in einem Zeitraum von zehn Jahren bis zu 400.000 Euro geschenkt bekommen.

Beim Enkelkind sind es immerhin noch 200.000 Euro.

Den Ehegatten darf man bis zur Höhe von 500.000 Euro steuerfrei beschenken.[/box-grau]

Für den Zehnjahreszeitraum geht man gedanklich vom Tag der letzten Schenkung aus zehn Jahre zurück. Ist man dann insgesamt über den Freibeträgen, wird Schenkungsteuer fällig.

Geschenke an Mitarbeiter, Geschäftsfreunde und die Familie – Das Fazit

Bei Geschenken sollte man immer die genannten Grenzen im Auge behalten. Ansonsten wird es steuerlich möglicherweise teuer. Im schlechtesten Fall für den Beschenkten.

Bei Geschenken über 35 Euro ist der Geschäftsfreund besser nur ein Freund.

Ach ja, Kugelschreiber gehen immer …

Sie haben eine Frage zu diesem Blogartikel?

Sind Sie auf ein Problem gestoßen, welches Sie gerne einmal mit einem Steuerberater diskutieren würden?

Dann buchen Sie uns doch unverbindlich für nur 45 Minuten!

Dieses Angebot richtet sich an Unternehmer, die (noch) keine Mandanten bei uns sind. Testen Sie uns einfach!

Abonnieren Sie unseren Newsletter

In unserem monatlichen Newsletter informieren wir Freiberufler und Unternehmer über relevante Steuerthemen.

Comments on this entry are closed.

  • Dr. Bernd Dickmeiß Dez 14, 2018 @ 15:07

    Herrlich, Herr Hellmann, macht immer wieder Freude, Ihren Newsletter zu lesen.
    Frohe Weihnachten an Sie und Ihre Famile.

    Petra und Bernd Dickmeiß

    • Jens Hellmann Dez 17, 2018 @ 11:52

      Lieber Herr Dr. Dickmeiß, vielen Dank für das sehr sehr nette Feedback!

  • F.Burchhardt Dez 26, 2018 @ 16:53

    Lieber Herr Hellmann,
    es macht sehr viel Spaß Ihre Newsletter zu lesen und ein wenig davon zu verstehen.
    Einen guten Übergang.
    F.Burchhardt

    • Jens Hellmann Dez 27, 2018 @ 13:00

      Vielen lieben Dank für das nette Kompliment!

  • Florian Jan 3, 2019 @ 14:43

    Moin Moin,
    ich wollte so gerne unter dem Artikel https://www.trillinghellmann.de/arbeitszimmer-absetzen-steuer/ einen Kommentar schreiben, aber dort sind Kommentare scheinbar deaktiviert!?

    Ich habe nämlich folgende Situation (und im Netz nicht die passende Antwort gefunden):
    – Mein Partner und ich sind geschäftsführende Gesellschafter (je 50%) einer GmbH.
    – Wir arbeiten zu 98% jeweils in unserem zu Hause (er wohnt zur Miete, ich besitze ein Eigenheim).
    – Wir würden das Arbeitszimmer gern an die GmbH vermieten / untervermieten.

    Gibt es da ähnliche Fallstricke wie beim „häuslichen Arbeitszimmer“? Könnte es auch „Betriebseigentum“ werden? (Der Firmensitz ist gleich mit meinem Wohnhaus/Eigentum).

    Gibt es bei der Vermietung etwas zu beachten (außer, dass der Mietpresi Dritten Stand halten muss)? Könnte man einfach eine „Pauschalmiete“ für Raum und Nebenkosten machen?

    Viele Dank, dass sie hier so viele Fragen beantworten! 🙂
    Grüße aus Hamburg,
    Florian

    • Jens Hellmann Jan 7, 2019 @ 14:13

      Moin Moin nach Hamburg,

      auch bei einer Vermietung an eine GmbH kann es zu einer Betriebsvermögenseigenschaft kommen (Stichwort: Betriebsaufspaltung).
      Diese liegt bei Ihnen vermutlich nicht vor.
      Bei Verträgen zwischen Gesellschaftern und deren GmbH sind zig Dinge zu beachten.
      Daher auf jeden Fall mit der Frage zum Steuerberater gehen.

      Grüße aus Düsseldorf

      Jens Hellmann

  • Mücella Türker Dez 1, 2019 @ 22:39

    Vielen Dank für die Ausführungen Herr Hellmann,

    was ist wenn das Weihnachtsessen beim Chef Zuhause gefeiert wird. Dürfen die Mitarbeiterinnen dann mit 110 € beschenkt werden ?!

    • Jens Hellmann Dez 3, 2019 @ 11:00

      Liebe Frau Türker, gerne geschehen!

      Es spielt keine Rolle, ob die Weihnachtsfeier beim Chef zu Hause, in der Praxis oder in einem Restaurant gefeiert wird.

      Mit eingerechnet werden muss in jedem Fall der Aufwand für Speisen, Getränke, Tabakwaren, Musik und künstlerische Darbietungen.

      Der Restbetrag kann in Geschenke investiert werden.