1 Prozent Regelung: Porsche fahren und Steuern sparen?

Kommt Ihnen die folgende Aussage bekannt vor?

„Ich fahre ein teures Auto, weil ich Steuern sparen will.“

Das Auto hat ohne Frage einen enormen Stellenwert in unserer Gesellschaft.

Je größer und schneller, desto besser.

Und je teurer, desto mehr Steuern spart man damit als Unternehmer. Oder etwa nicht?

In diesem Artikel nehmen wir den Mythos Steuern sparen mit dem Auto einmal genauer unter die Lupe. Und sehen uns an, ob wir dabei mit der 1 Prozent Regelung oder der Fahrtenbuch-Methode besser abschneiden …

Darf ich mein Auto steuerlich absetzen?

Manche Existenzgründer sprechen beim ersten Steuerberater-Termin lieber über ein neues Auto als über den Kaufpreis für das Unternehmen, das sie gerade kaufen wollen.

Dabei klingt kaum eine Frage im Steuerrecht so einfach. Und ist doch so kompliziert. Die erste wichtige Frage lautet:

Was für ein Wagen soll es sein?

Einen Ferrari Spider wollte das oberste deutsche Finanzgericht bei einem selbständigen Tierarzt übrigens nicht anerkennen. Der Porsche des Zahnarztes ist aber wohl in Ordnung, womit wir sofort ein Klischee bedient hätten.

Die nächste wichtige Frage lautet:

Wieviel Prozent meiner gefahrenen Kilometer im Jahr entfallen eigentlich auf meine selbständige Tätigkeit?

Ein Beispiel:

Angenommen Sie sind Zahnarzt und haben …einen Porsche.

Sie fahren im Jahr 30.000 km. Davon alleine 10.000 km jährlich zur Praxis.

Dazu kommen dann noch 10.000 km zu Fortbildungen, zu Banken, zum Steuerberater, zu Hausbesuchen und so weiter.

Dann nutzen Sie Ihr Auto zu 67 Prozent für Ihren Betrieb „Zahnarztpraxis“.

Entscheidend ist zunächst die Grenze von 50 Prozent. Nutzen Sie – wie hier – das Auto zu mehr als 50 Prozent für Ihre Praxis ist das Auto so genanntes „Betriebs- bzw. Praxisvermögen“.

Was ist Betriebsvermögen?

Betriebsvermögen sind alle Gegenstände, die Sie für Ihr Unternehmen (Praxis) nutzen.

Um beim Zahnarztbeispiel zu bleiben, gehören zum Betriebsvermögen die Behandlungsstühle, das Röntgengerät etc.

Und alle Kosten, die einem Unternehmer rund um sein Betriebsvermögen entstehen, darf er auch für seine Steuererklärung sammeln.

Die Kosten mindern dann den Gewinn und man zahlt weniger Steuern.

Beim Auto wären das also Kosten für Zinsen, Sprit, Reparaturen, Parkquittungen, Leasingrate oder eine Abschreibung.

Was bedeutet überhaupt Abschreibung?

Wenn Sie Eigentümer des Autos sind, dürfen Sie die so genannte Abschreibung auf den Kaufpreis geltend machen.

Das Auto verliert durch Nutzung jeden Tag an Wert. Dieser Wertverlust darf steuerlich vom Gewinn abgezogen werden.

Der Wertverlust heißt dann Abschreibung oder auch „AfA“, was als Abkürzung für „Absetzung für Abnutzung“ steht.

Das Finanzamt geht davon aus, dass ein neues Auto sechs Jahre „hält“.

Kauft man also am 1.1. einen Porsche für 60.000 EUR, darf man jedes Jahr 10.000 EUR steuerlich als „Abschreibung“ von seinem Gewinn abziehen. Kauft man das Auto im laufenden Jahr, muss zeitanteilig gerechnet werden.

Klingt ja toll, das mit dem Betriebsvermögen. Ich darf also beim Auto alle Kosten absetzen, wenn ich das Auto zu mehr als 50 Prozent für meine Zahnarztpraxis nutze?

Klares „Ja“.

Aber …

Der erste Haken

Die Sache hat allerdings ein paar Haken.

Das Finanzamt kennt seine Pappenheimer. Und es weiß natürlich, dass Sie Ihr Auto auch privat nutzen.

Deshalb möchte es Ihnen gerne die Kosten wieder kürzen. Und zwar um die privaten Fahrten.

Woher weiß das Finanzamt aber, welche Fahrten privater und welche beruflicher Natur sind?

Das Fahrtenbuch

Die eine Möglichkeit wäre, ein Fahrtenbuch zu führen. Aber ganz ehrlich: Wer hat schon Lust auf diese lästige Methode?

Es nervt unendlich.

Jede Fahrt mit dem Auto sofort in meinem Fahrtenbuch notieren? Auch wenn man gerade mit hängender Zunge es so eben pünktlich zum Kindergarten geschafft hat und danach den Nachwuchs noch zum Training bringen muss?

Ein elektronisches Fahrtenbuch macht es leichter, ohne Arbeit führt man es aber auch nicht.

Ich habe es selbst versucht. Nach einer Woche habe ich das Fahrtenbuch in den Kofferraum geworfen.

Also, (fast) niemand hat Lust auf ein Fahrtenbuch.

2 von 100 Steuerzahlern versuchen sich am Fahrtenbuch. Der eine führt es so, wie es sein sollte. Der andere schreibt es am Jahresende nach.

Was keine Gute Idee ist, denn …

Nachschreiben ist verboten

Es ist nicht nur verboten, sondern auch leicht durch das Finanzamt zu entdecken.

Glauben Sie mir: Es gibt für einen Betriebsprüfer kaum etwas leichteres, als ein gefälschtes Fahrtenbuch zu erkennen.

Gelegentlich enthalten die Fahrtenbücher ein Druckdatum. Und wenn das Fahrtenbuch angeblich schon geführt wurde, bevor es überhaupt gedruckt wurde, dann wird die Luft für den Fahrtenbuch-Fälscher sehr schnell dünn.

Ansonsten schaut sich ein Betriebsprüfer die Tank- und Parkquittungen an und überprüft, ob die Tankstellen und Parkhäuser zu den Eintragungen im Fahrtenbuch passen.

Stimmen die Quittungen mit dem Fahrtenbuch nicht überein, wird das Fahrtenbuch nicht anerkannt.

Hätten Sie an solche Überprüfungsmethoden gedacht?

Führen Sie ein Fahrtenbuch also entweder richtig, oder – wie ich – gar nicht.

Es geht ja auch anders:

Die 1 Prozent Regelung

Den Begriff haben Sie vielleicht schon gehört. Was ist nun die Ein Prozent Regelung und wie funktioniert sie?

Für Autos, die zu mehr als 50 Prozent für den Betrieb genutzt werden, ist diese pauschale Berechnungsmethode vorgesehen.

Damit sollen die Kosten für die Privatfahrten vereinfacht und pauschal ermittelt werden.

Entscheidend ist der Neupreis

Man nehme: Den Bruttolistenneupreis des Autos.

Das ist nicht Ihr Kaufpreis. Das ist auch nicht der übliche Neupreis.

Es ist der Preis, den die Autohersteller als Listenpreis inklusive Mehrwertsteuer vor Rabatten vorsehen.

Maßstab ist also immer der Bruttolistenneupreis. Unabhängig davon, ob das Auto gebraucht gekauft wurde oder nicht. Und unabhängig davon, wieviel Rabatt Sie aushandeln konnten.

Dieser Bruttolistenneupreis wird dann für jeden Monat mit 1% multipliziert, um den Wert der Privatnutzung zu ermitteln.

Ein Beispiel:

Der Listenpreis des Autos beträgt 60.000 EUR.

Dieser wird multipliziert mit 1% für jeden Monat. Also 12% im Jahr. Macht 7.200 EUR in diesem Beispiel.

Wenn Sie 10.000 EUR Kosten zusammen getragen haben, werden diese um den Wert der Privatnutzung in Höhe von 7.200 EUR gekürzt.

Mindestens.

Fahrten zur Praxis oder zum Betrieb

Das war leider noch nicht alles.

Es gibt noch einen Zuschlag auf die 1%-Regel. Und zwar für die Fahrten zum Betrieb oder zur Praxis.

Warum das denn?

Weil Arbeitnehmer Fahrten zu ihrer Arbeitsstätte nicht mit den echten Kosten, sondern nur mit der so genannten Entfernungspauschale absetzen dürfen.

Diese ist in den allermeisten Fällen deutlich niedriger als die echten Kosten pro Kilometer.

Damit der Unternehmer im direkten Vergleich nicht zu gut weg kommt, gibt es also den Zuschlag zur 1%-Regel.

Die täglichen Arbeitsfahrten machen es für den Unternehmer damit steuerlich noch teurer.

Die Berechnung des Zuschlags

Je länger der Weg zur Arbeit und je höher der Bruttolistenneupreis, umso teurer wird es steuerlich.

Bei unserem Beispielauto sind dies schlappe 7.500 EUR zusätzliche Kostenkürzung wenn der Betrieb oder die Praxis 50 km von zu Hause entfernt liegen.

Bei 5 km Distanz ca. 750 EUR.

Noch einmal:

Kaufen Sie ein gebrauchtes Auto, das laut Liste des Herstellers 60.000 EUR (neu) kosten soll und fahren Sie jeden Tag damit 50 km zu Ihrem Betrieb, dann unterstellt das Finanzamt, das von den Autokosten 7.200 EUR + 7.500 EUR im Ergebnis nicht absetzbar sind.

Zusammen also fast 15.000 EUR!

Sie schlucken? Zu Recht.

Insbesondere dann, wenn Sie gar keine Kosten für das Auto in Höhe von 15.000 EUR hatten.

Welche Kosten könnten Sie denn gehabt haben?

Zum Beispiel diese:

  • Tanken 2.000 EUR
  • Abschreibung z.B. 5.000 EUR
  • Reparaturen 1.000 EUR
  • Steuern/Versicherung 1.000 EUR
  • Sonstiges 1.000 EUR

Summe: 10.000 EUR

Irgendwie doof. Sie haben nur 10.000 EUR Kosten und diese sollen dann noch um 15.000 EUR gekürzt werden?

Doch es gibt einen kleinen Trostpreis: Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden als ein Arbeitnehmer.

Das ist doch schon mal was.

Sie dürfen also zumindest die so genannte Entfernungspauschale absetzen. Das sind dann 0,30 EUR für jeden Entfernungskilometer und Arbeitstag. Na prima.

Macht 3.300 EUR. Das entspricht ca. 30 Prozent der angefallenen Kosten.

Lieber Smart statt Porsche?

Wie würde die Rechnung aussehen, wenn Sie nicht mit dem Porsche, sondern mit dem Smart durch die Gegend düsen wollten?

Ist das vielleicht steuerlich intelligenter? Vom Fahrspaß wollen wir an diese Stelle nicht reden …

Nehmen wir einmal an, Sie müssten im Autohaus für den Smart 10.000 EUR auf den Tisch des Hauses legen.

Wir kämen bei der 1%-Regel auf einen Betrag in Höhe von 1.200 EUR im Jahr. Bei laufenden Kosten in Höhe von z.B. 4.000 EUR.

Dann hätten Sie im Ergebnis 70 Prozent Ihrer Pkw-Kosten geltend gemacht.

Wer gewinnt den Vergleich?

Der gebrauchte Porsche im Beispiel oben verursacht Kosten in Höhe von 10.500 EUR.

Absetzen durften wir davon 3.300 EUR. Das führt zu einem Steuervorteil – je nach persönlichem Steuersatz – in Höhe von z.B. 40%. Macht also etwa 1.300 EUR Steuervorteil.

Somit kostet der Porsche nun endgültig im Jahr: 10.500 EUR minus 1.300 EUR Steuervorteil = 9.200 EUR.

Der Smart verursacht Kosten in Höhe von 4.000 EUR, nach Steuervorteilen sind das 2.850 EUR.

Entscheiden Sie selbst. Mit welchem Auto haben Sie jetzt Steuern gespart? Welches Auto wäre eigentlich vernünftiger?

Noch ein Haken

Übrigens gibt es bei Autos im Betriebsvermögen noch einen zweiten großen Haken:

Der Verkaufspreis muss versteuert werden.

Anders kann aber die Rechnung aufgehen…

Wenn das Auto zu weniger als 50% aber mehr als 10% für den Betrieb oder die Praxis genutzt wird.

In diesem Bereich haben Sie Wahlrechte.

Sie können das Auto wie ein Arbeitnehmer steuerlich geltend machen und das Auto als Privatfahrzeug behandeln. Sie setzen dann 15 Cent je gefahrenen Kilometer für die Fahrten zur Arbeit ab und 30 Cent für sonstige berufliche Fahrten.

Oder Sie ermitteln die tatsächlichen Kosten pro Kilometer und setzen diese für Ihre Dienstreisen an. Es bleibt aber bei den Fahrten zur Arbeit bei den 15 Cent.

Alternativ kann man das Auto auch als Betriebsvermögen ansetzen. Bei einer betrieblichen Nutzung unter 50 Prozent will das Finanzamt aber in diesem Fall nichts von der 1%-Regel wissen.

Auch dann werden die Kosten für Fahrten zur Praxis mit den 15 Cent und die übrigen beruflichen Fahrten mit den tatsächlichen Kosten je Kilometer abgesetzt.

Allerdings ist das Auto bei dieser Variante eben Betriebsvermögen, mit der Folge, dass ein Veräußerungspreis grundsätzlich wieder versteuert werden muss.

Meist also keine gute Idee …

Das Fazit

Das Thema Auto ist steuerlich sehr kompliziert. Wir haben noch gar nicht über Oldtimer gesprochen oder die Umsatzsteuer bei Firmenautos.

Auch die Themen Luxuskarossen und mehrere Firmenfahrzeuge habe ich ausgeklammert.

Bis hierhin aber sollten Sie sich folgendes merken:

Teure Autos bleiben teuer. Auch nach Steuern.

Kaufen Sie also den Porsche – weil Sie es wollen. Und nicht weil Sie Steuern sparen wollen.

Ich wünsche Ihnen jederzeit gute Fahrt!

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