Risikolebensversicherung: sinnvoll oder überflüssig?

Haben Sie eigentlich ein Testament?

Auf diese Frage fangen die meisten meiner Mandanten an, nervös mit den Füßen zu scharren.

„Ähm, nein. Ich weiß, müsste ich mich eigentlich mal drum kümmern. Mach ich morgen …“

Erschreckend häufig wird der Todesfall des Unternehmers- oder des Ehegatten komplett verdrängt.

Klar, wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Ableben?

An dieser Stelle ein ganz dringender Appell:

Sie müssen sich damit auseinandersetzen …

Was im Falle Ihres Todes geschehen soll

Bedauerlicherweise waren wir in den letzten Jahren mit einigen sehr tragischen Todesfällen im Mandantenkreis konfrontiert.

Auch hier war häufig nichts oder nur schlecht geregelt.

In einem Fall, der uns noch heute sehr an die Nieren geht, waren die Regelungen im Testament für die junge, zurückbleibende Familie eine absolute Katastrophe.

Da das Thema so wichtig ist, werden wir uns auch in Zukunft noch einmal mit dem Thema Testament auseinander setzen.

Heute geht es aber ausschließlich um die Frage:

Brauche ich eine Risikolebensversicherung?

Versicherungen kosten ja meistens nur Geld und wenn dann mal was kaputt geht, ist nicht klar, ob sie wirklich zahlen …

Anders bei der Risikolebensversicherung.

Im Todesfall wird gezahlt. Definitiv. Darüber lässt sich nicht streiten …

Was ist eine Risikolebensversicherung überhaupt?

Wichtig: Eine reine Risikolebensversicherung ist etwas anderes als eine Kapitallebensversicherung!

Die Kapitallebensversicherung ist ein (verzinster) Sparplan, der mit einer Risikolebensversicherung kombiniert wird.

Die Risikolebensversicherung hingegen ist ein reiner Risikoschutz.

Es wird gezahlt, wenn Sie sterben. Und zwar nur dann.

Wenn Sie den Vertrag „überleben“, gibt es kein Geld.

Ihre Beiträge sind dann weg bzw. bei der Versicherung. Das ist schade, aber besser als andersrum …

Gründe für den Abschluss einer Risikolebensversicherung

Häufig werden Sie zum Abschluss einer Risikolebensversicherung von der Bank gezwungen. Und zwar dann, …

Wenn Sie ein größeres Darlehen von der Bank haben wollen

Zum Beispiel um sich ein Haus zu leisten oder eine neue Praxis.

Denn die Banken verleihen sehr gerne Geld, aber noch lieber bekommen sie es zurück.

Und im Falle Ihres Todes fällt eben derjenige aus, der die Schulden zahlen sollte.

Dagegen sichert sich die Bank ab.

Die Versicherungsleistung wird auch an die Bank abgetreten, damit nicht die Erben mit der Kohle durchbrennen bevor die Darlehen bezahlt sind.

Ist das jetzt schlecht für Sie?

Na ja, die Erben sind damit auch nicht mehr mit Schulden belastet.

Wenn Sie Ihre Familie absichern wollen

Sollten Sie Kinder haben, brauchen Sie UNBEDINGT einen vernünftigen Todesfallschutz!

Weil Sie sicher stellen wollen, dass die Kinder sich auch im Falle Ihres plötzlichen Todes noch eine Ausbildung und vielleicht ein Studium leisten können.

Auch der Ehegatte, der sich noch über Jahre um die kleinen Kinder kümmern muss und dadurch nicht uneingeschränkt arbeiten kann, braucht finanzielle Absicherung.

Daher reichen die Risikolebensversicherungen, die Sie zwangsweise bei der Bank abgeschlossen haben auf keinen Fall aus!

Überlegen Sie – gerne mit unserer Hilfe – welche Summen abgesichert sein sollten, damit Ihre Familie im Fall der Fälle nicht finanziell unter die Räder kommt.

Wenn Sie sich selbst absichern wollen

Viele Mandanten denken gerade noch daran, den Todesfall des Hauptverdieners (meist die eigene Person) abzusichern.

Aber was ist, wenn der Ehegatte stirbt, der bisher zu Hause die Kinder versorgt hat?

Auch das ist finanziell häufig ein großes Problem.

Denn der Hauptverdiener muss jetzt im Job kürzer treten. Oder eine Betreuung organisieren.

In beiden Fällen wird Liquidität benötigt.

[box-gelb]Sind Kinder im Spiel, sollten immer beide Ehegatten mit Risikolebensversicherungen abgesichert werden.[/box-gelb]

Risikolebensversicherung günstig abschließen

Vielleicht sind Sie Single. Und haben niemanden abzusichern.

Dann kann man bei der Wahl des Versicherungstarifs gerne auch sparen.

Es gibt Tarife, in welchen die Versicherungssumme – passend zur Tilgung des Kredits – von Jahr zu Jahr sinkt.

Damit sinken auch die Beiträge …

Sonderfall: Absicherung des Praxispartners

Für uns ein Horrorszenario: Einer der Kanzlei-Partner stirbt.

Was dann finanziell passiert, regelt der Gesellschaftsvertrag:

Die Erben müssen abgefunden werden. Durch die verbleibenden Partner.

Zu einem Wert, der (vielleicht) im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.

Vielleicht auch nicht und man benötigt einen Gutachter.

Wie auch immer …

Der Tod eines Mitgesellschafters muss erstmal verkraftet werden

Aufgaben müssen neu verteilt, Abläufe neu strukturiert werden.

Umsatz fällt aus.

Dazu muss man jetzt zur Bank und hoffen, dass man eine Finanzierung erhält, um die Erben abzufinden.

Ansonsten ist die Gesellschaft schnell am Ende …

Deshalb empfehlen wir für diesen Fall unbedingt eine Absicherung.

[box-gelb]Versichern Sie den Todesfall Ihres Mitgesellschafters in Höhe der geschätzten Abfindung![/box-gelb]

Zumindest die Hälfte der Abfindung sollte versichert werden

Nehmen wir an, dass einem verstorbenen Mitgesellschafter 500.000 Euro Abfindung zustehen.

Beziehungsweise seinen Erben.

Wenn ich bereits 250.000 Euro Eigenkapital mitbringe, dürfte der Bankfinanzierung über die restlichen 250.000 Euro nichts entgegen stehen.

Den Kaufpreis für die Erben kann ich in den nächsten Jahren auch steuerlich geltend machen und erhalte im Idealfall circa die Hälfte über Steuererstattungen zurück.

Also 250.000 Euro.

Unterm Strich musste ich dann nicht ans eigene Geld.

Erbschaftsteuer nicht vergessen

Dumm nur, dass man – wenn man es falsch gestaltet hat – auf die Versicherungszahlung Erbschaftsteuer zahlen muss.

Und die Freibeträge für den Mitgesellschafter sind gering. Lediglich 20.000 Euro. Darüber hinaus wird es schnell teuer …

Beim Ehegatten sind es immerhin 500.000 Euro.

Daher gilt der wichtige Grundsatz beim Abschluss von Risikolebensversicherungen:

Immer „über Kreuz“ versichern

[box-grau]Wenn ich das Leben meiner Frau versichern will, dann schließt nicht meine Frau eine Versicherung ab und trägt mich als Begünstigten ein.[/box-grau]

Sondern ich schließe eine Versicherung ab.

Die versicherte Person in meinem Vertrag ist meine Frau. Stirbt also meine Frau, bekomme ich Geld aus meinem eigenen Vertrag.

Ich erbe nichts. Die Zahlung ist damit steuerfrei.

Genau so funktioniert es mit den Mitgesellschaftern.

Ich schließe im eigenen Namen Risikolebensversicherungen ab.

Die versicherten Personen sind aber meine Partner Herr Trilling, Herr Oppermann und Frau Küsters.

Sollten die Partner sterben, erhalte ich Geld aus meinem eigenen Vertrag.

Fühlt sich komisch an, ist aber die beste Lösung.

Der Arztbesuch

Je nach Versicherungssumme müssen Sie sich ärztlich untersuchen lassen.

Manchmal reicht ein Ausfüllen der Gesundheitsfragen.

Die Versicherung wird mit Ihnen nur einen Vertrag eingehen, wenn sie glaubt, die Wette auf Ihr Leben zu gewinnen.

Sind Sie also zu krank, wird es schwierig.

Sind Sie Raucher, wird es teuer.

[box-grau]Da es in jungem Alter also deutlich einfacher ist, die Gesundheitsprüfung zu bestehen, sollte man mit dem Abschluss des Vertrages nicht allzu lange warten.[/box-grau]

Ich habe Fehler gemacht

Ich selbst ärgere mich heute darüber, dass ich die Risikolebensversicherung, die ich zur Geburt meines Sohnes abgeschlossen habe, nicht direkt bis zum 65. Lebensjahr abgeschlossen habe.

Ich hatte mich seinerzeit dazu entschlossen, den Vertrag bis zum 18. Lebensjahr des Jungen laufen zu lassen.

Dann ist er schließlich aus dem Gröbsten raus, war damals meine Überlegung.

Das halte ich im Nachhinein für einen Fehler.

Erstens hätte ich besser die Zeit eines etwaigen Studiums mit versichert.

Zweitens kommt als Unternehmer immer mal ein Zeitpunkt, zu dem man eine bereits abgeschlossene Risikolebensversicherung zur Kreditsicherung nochmal gebrauchen kann.

Wäre ich nochmal 30, würde ich hohe Summen für einen langen Zeitraum versichern.

Was kostet die Risikolebensversicherung?

Die Frage ist immer, welche Leistungen die Versicherung bietet.

Bekommen Sie das Geld erst wenn Sie unter der Erde liegen oder schon wenn man absehen kann, dass dies bald der Fall sein wird?

Bekommen Sie vielleicht im Falle eines Unfalltodes die doppelte Summe?

Und so weiter …

Meist reicht der ganz einfache Schutz: Geld im Todesfall und fertig.

Und dann ist der Schutz meiner Meinung nach wirklich günstig.

Ich kann mich daran erinnern, dass ich mit 30 eine Versicherungssumme in Höhe von 150.000 Euro versichert habe. Für eben 18 Jahre.

Der Monatsbeitrag lag bei unter 30 Euro monatlich.

Fazit: Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll

Die Verträge braucht man. Sie sind wichtig und bieten hohen Schutz für kleines Geld.

Denken Sie an Ihre eigene Absicherung, genau so wie an die Absicherung der Kinder, des Ehegatten und des Unternehmens.

Schließen wir diesen Artikel aber positiv mit einem Zitat von Mr. Spock (Raumschiff Enterprise):

Live long and prosper.

Ihr
Jens Hellmann

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