Steuertipp: Mit der Güterstandsschaukel Vermögen übertragen

Wann haben Sie zuletzt mit ihrem Ehepartner geschaukelt?

Ist vermutlich schon ne Weile her …

Ich spreche hier nicht von einem lauschigen Abend auf der Hollywoodschaukel, sondern von einem bewährten Steuertipp.

Ehrlich!

Wenn Sie wissen wollen, wie Sie mit Hilfe der Güterstandsschaukel Vermögen steuerfrei auf Ihren Ehegatten übertragen können …

…um dieses aus der unternehmerischen Haftung zu bekommen oder Steuern zu sparen, dann lesen Sie diesen Artikel.

Ohne Ehevertrag

Unsere Erfahrung ist, dass die meisten unserer Mandanten über einen Ehevertrag allenfalls einmal nachgedacht haben.

Zur Umsetzung ist es meist nicht gekommen.

Ist ja auch schrecklich unromantisch, dennoch oft für beide Seiten sehr sinnvoll.

So lebt man also meist im gesetzlichen Güterstand. Diesen nennt man „Zugewinngemeinschaft“.

Was ist die Zugewinngemeinschaft?

Sehr weit verbreitet ist immer noch der Irrglaube, dass das Vermögen – ohne Ehevertrag – beiden Ehegatten mehr oder weniger zu gleichen Teilen gehört und man daher auch für die Schulden des Ehepartners haftet.

Dies ist falsch.

Der gesetzliche Güterstand ist eine Gütertrennung

Zumindest solange die Ehe nicht durch Tod oder Scheidung beendet wird.

Jeder Ehegatte hat sein eigenes Vermögen und kann damit – fast immer – machen was er will.

Also ich muss schon meine Frau fragen …aber rein juristisch kann ich machen, was ich will.

Keine Haftung für die Schulden des Ehegatten

Die Zugewinngemeinschaft bedeutet auch, dass kein Ehegatte für die Schulden des anderen haften muss.

Getrenntes Vermögen eben, positiv wie negativ.

Nur wenn der Ehegatte Darlehensverträge mit unterschreibt oder persönliche Bürgschaften abgibt, ist er im Zweifel mit dran.

[box-gelb]Daher sollten Unterschriften für den Ehegatten nie leichtfertig vergeben werden.[/box-gelb]

Wie kommt es nun, dass der juristische Laie so oft davon ausgeht, dass das Vermögen der Eheleute beiden zusteht?

Das liegt an dem gesetzlich geregelten Zugewinn.

Wird während einer Ehe Vermögen aufgebaut, dann erwirbt der Ehegatte für den Fall einer Scheidung einen Anspruch in Höhe des hälftigen „Zugewinns“.

Der Anspruch ist immer ein Anspruch in Geld.

Der Ehegatte kann im Scheidungsfall daher nicht die Hälfte der Firma des Ehegatten oder die Hälfte dessen Immobilien beanspruchen.

Wie auch immer, so ein Zugewinn ist oft schon ein nennenswerter Betrag.

Wie wird der Zugewinn berechnet?

Stellen Sie sich vor, dass eine junge niedergelassene Zahnärztin ihren (fantastisch aussehenden) Steuerberater heiratet.

Die junge Zahnärztin verfügt zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits über ein Vermögen von 1 Million Euro.

Der Steuerberater besitzt nichts (unser Beispiel soll ja möglichst realitätsnah gestaltet sein …)

Die Vermögensverhältnisse sehen also wie folgt aus:

  • Zahnärztin: 1 Million Euro
  • Steuerberater: 0 Euro

Alles hat ein Ende …

Zehn Jahre lang sind die Zahnärztin und der Steuerberater ein glückliches Paar.

Dann offenbart der Steuerberater, dass er keinen Sinn mehr in der Ehe sähe.

Er hätte sich auch bereits neu orientiert und beabsichtigt mit seiner neuen Lebensgefährtin, einer Mandantin (Radiologin mit einem Vermögen von 5 Millionen Euro) ein neues Leben aufzubauen.

Die bisherige Lebensgefährtin (Zahnärztin) war beruflich sehr engagiert und auch der Steuerberater hat in den letzten zehn Jahren hin und wieder mal gearbeitet.

Die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Ehescheidung nach zehn Jahren sehen nun wie folgt aus:

  • Zahnärztin: 3 Millionen Euro
  • Steuerberater: 100.000 Euro (solide angelegt in Form eines Porsche 911)

Der Steuerberater möchte nun wissen, in welcher Höhe ihm ein Zugewinn zusteht.

Die Zahnärztin hat ihr Vermögen um 2 Millionen Euro während der Ehe vermehrt.

Der Steuerberater hat ein Vermögen in Höhe von 100.000 Euro aufgebaut (immerhin!)

Insgesamt beträgt der Zugewinn der Ehe also 2.100.000 Euro.

Hiervon stehen jedem Ehegatten die Hälfte zu.

Somit 1.050.000 Euro für jeden.

100.000 Euro hat unser grundsolider Steuerberater ja bereits.

Er bekommt somit noch 950.000 Euro von seiner (Noch-)Ehefrau.

Da kann er nicht meckern.

Muss er auf die Summe Schenkungsteuer bezahlen?

Der Freibetrag zwischen Ehegatten liegt doch nur bei 500.000 Euro?

Nein, muss er nicht. Denn …

Zugewinnausgleichsansprüche sind von der Schenkungsteuer befreit

So weit so gut.

Jetzt wandeln wir den Fall ab.

Er wird (noch) realistischer.

Denn Steuerberater sind ja treue Seelen. Also keine neue Frau.

Die Ehe ist nach wie vor glücklich. Allerdings machen sich die Eheleute dennoch Gedanken …

Die Zahnärztin ist Inhaberin einer Großpraxis und sieht Risiken für ihr Vermögen im Falle einer Erkrankung, einer Gesundheitsreform, einer Pandemie, usw.

Ziel: Vermögen absichern

Da sie persönlich mit ihrem gesamten Vermögen für Schulden der Praxis einstehen muss, würde sie sich wohler fühlen, wenn man – freiwillig – dem treuen Ehemann schon einmal Vermögen übertragen könnte.

Außerdem schätzen die Ehegatten das Risiko ihres Ablebens für beide etwa gleich ein.

Ziel: Erbschaftsteuer optimieren

Das hieße, dass im Fall des Todes der Ehefrau eine erhebliche Erbschaftssteuerschuld zu zahlen wäre.

Auch dies spricht für eine Übertragung von Vermögen.

Das einzige – erwachsene – Kind der glücklichen Eheleute zeichnet sich übrigens nicht durch Ehrgeiz aus.

Die geplante Karriere als Influencerin („früher war des a Krankheit, heute isses a Beruf“, Zitat: Monika Gruber) will nicht so richtig in Gang kommen.

Nun tritt die Tochter im Rahmen der Selbstfindung erst einmal eine ausgedehnte Weltreise an …

Ziel: Die Kinder versorgen

Um das Kind zu versorgen, sollen 1 Million Euro verschenkt werden.

Idealerweise je 500.000 Euro von jedem Ehegatten, um den jeweiligen Schenkungsteuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro je Elternteil auch ausnutzen zu können.

Auch dies spricht dafür, den Ehemann vermögenstechnisch auf eine höhere Stufe zu heben.

Die Eheleute machen einen Termin bei trilling hellmann & partner mbB – beim Fachmann für Vermögensübertragungen, unserem Steuerberater Christian Oppermann.

Herr Oppermann rät den Eheleuten zur „Güterstandschaukel“ …

Erster Schritt der Güterstandsschaukel

Mit Hilfe eines Anwalts und eines Notars beenden die Eheleute nun – freiwillig – die bisherige Zugewinngemeinschaft.

Sie wechseln in den Güterstand der Gütertrennung.

Der Ehemann erhält seinen Zugewinn in Höhe von 950.000 Euro.
Schenkungsteuerfrei.

Zweiter Schritt der Güterstandsschaukel

Im Anschluss – völlig legal ist es, dies bereits am nächsten Tag zu tun – wechseln die Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Denn diese bietet in Zukunft erbschaftsteuerliche Vorteile.

Ziele erreicht

Die Zahnärztin ist nun um ca. 1 Million Euro ärmer. Sollte das Unternehmen in Zukunft vor die Wand fahren, hat man diese Summe in der Familie gerettet.

Der Tochter können nun von beiden Elternteilen jeweils die versprochenen Summen überwiesen werden – mit erheblicher Steuerersparnis durch zwei Freibeträge.

Sollte die Zahnärztin in den nächsten zehn – glücklichen – Ehejahren erneut eine Summe von z.B. 2 Millionen Euro aufbauen, spricht nichts dagegen, diesen Trick zu wiederholen.

Wie bei einer Schaukel eben. Hin und her mit den Güterständen.

Aus unserer Sicht eine richtig schöne Gestaltung.

Wenn Sie sich also nochmal jung fühlen und die Steuerschaukel ordentlich in Schwung bringen wollen, sprechen Sie uns an.

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Comments on this entry are closed.

  • D.R. Sep 24, 2020 @ 10:31

    Lieber Herr Hellmann,

    dieser Beitrag war inhaltlich für mich hochinteressant und mindestens gleichermaßen unterhaltsam. Vielen Dank!
    D.R.

    • Jens Hellmann Sep 25, 2020 @ 10:00

      Vielen Dank Herr Rodenstock!

  • Petersen Sep 24, 2020 @ 10:40

    …100.000 Euro „solide angelegt in Form eines Porsche 911.“ So werde ich demnächst dem Finanzamt und meiner Bank gegenüber argumentiern. Hab sehr gelacht!
    Herr Hellmann, sie sorgen in dieser Zeit wieder mal für einen Lacher mit Ihrem sehr kurzweiligen Newsletter, den ich immer gerne lese und sehr schätze. Da sieht man mal wieder, dass „fantastisches Aussehen“ und Humor auch zusammen vorkommen können. Machen Sie weiter so!

    Gruß

    Olaf Petersen

    • Jens Hellmann Sep 25, 2020 @ 10:00

      Vielen Dank lieber Herr Petersen!