Bundestagswahl 2021 – Das Wahlprogramm der FDP

Am 26.09.2021 ist es soweit. 

Bundestagswahl. Ein neues Parlament.

Von Berufs wegen bin ich gespannt, was uns erwartet.

Denn schließlich haben die Parteien in Deutschland sich auch steuerlich für die kommende Legislaturperiode einiges vorgenommen.

Grund genug uns vor der Wahl einmal mit den einzelnen Wahlprogrammen zu beschäftigen.

Was möchte die FDP steuerlich in Deutschland verändern, vorausgesetzt, sie kann nach der Wahl ihr Programm durchsetzen?

Vorweg:

[box-grau]Ich sehe mir die Wahlprogramme für Sie alleine aus steuerlicher/wirtschaftlicher Sicht an.

Und nur, soweit Sie als gut verdienende Selbständige meines Erachtens davon betroffen sind.

Dabei bemühe ich mich, nicht erkennen zu lassen, welcher Partei ich meine Stimme geben werde …[/box-grau]

Geplante Änderungen für Unternehmen

Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass Unternehmen schnell unverschuldet in eine Krise geraten können.

Zukünftig sollen Wirtschaftshilfen in Krisen einfacher geregelt sein. Und zwar mit einer negativen Gewinnsteuer im Krisenfall.

Details hierzu fehlen allerdings noch im Programm der FDP.

Änderung der Unternehmenssteuersätze

Derzeit zahlen Kapitalgesellschaften etwa 30 Prozent Steuern auf ihren Gewinn. Wird der Gewinn ausgeschüttet, ist die Ausschüttung auch steuerpflichtig.

Aktuell ist bereits eine Reform der Besteuerung der Personengesellschaften in Arbeit.

Diese sollen ggf. schon ab 2022 auf Antrag das Besteuerungssystem der Kapitalgesellschaften übernehmen können. 

Mal sehen, ob das so kommt und welche Personengesellschaft hiervon betroffen sind.

Jedenfalls soll die Steuerlast für Unternehmen zukünftig auf 25 Prozent gesenkt werden.

Abschaffung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer soll abgeschafft werden. Das wäre eine wirkliche Vereinfachung. 

Über die Gewerbesteuer wird derzeit der Haushalt der Gemeinden zu einem Großteil finanziert.

Der Wegfall der Gewerbesteuer soll über einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer refinanziert werden.

Hierbei soll es den Gemeinden weiterhin möglich sein, die Höhe der endgültigen Steuern mit „Hebesätzen“ für die Körperschaftsteuer zu beeinflussen.  

Verbesserung der Abschreibungen für Unternehmen

Im Rahmen der Corona-Krise wurden die degressive Abschreibung (wieder) eingeführt und dazu eine Änderung der Abschreibung auf Software und digitale Endgeräte.

Diese Instrumente sollen dauerhaft Gültigkeit haben. 

Ferner soll die aktuelle Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter (die sofort abgeschrieben werden dürfen) von derzeit 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) erhöht werden. 

Geplante Änderungen für Immobilienbesitzer

Derzeit dürfen die meisten vermieteten Wohnimmobilien mit 2 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden. 

Dieser Abschreibungssatz soll nach dem Willen der FDP von 2 auf 3 Prozent erhöht werden. 

Bei der Grunderwerbsteuer wird ein Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro gefordert, um den Kauf von Eigenheimen zu erleichtern. 

Bei derzeit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer in NRW wäre dies ein ziemlicher Brocken. 

Geplante Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der FDP ist die Abgabenlast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Anstellungsverhältnissen zu hoch. Die Abgabenquote soll gesenkt werden, und zwar auf unter 40 Prozent. 

Homeoffice-Nutzer sollen zukünftig höhere Werbungskosten geltend machen dürfen. 

Arbeitnehmer sollen steuer- und sozialversicherungsfrei Gehalt für Weiterbildungen ansparen können.

Arbeitgeber müssen bekanntlich seit einigen Jahren die Sozialversicherung für ihre Mitarbeiter nicht mehr im Folgemonat sondern im laufenden Monat zahlen.

Hier möchte die FDP Bürokratie abbauen und die Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen wieder in den nächsten Monat verschieben. 

Die Grenzen für die steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigten Mini- und Midijobs sollen angehoben werden. 

Anpassung der Steuertarife

Im Bereich der Steuertarife hat sich die FDP viel vorgenommen. 

Den so genannten Spitzensteuersatz in Höhe von derzeit 42 Prozent zahlt ein Single derzeit ab einem Einkommen in Höhe von circa 58.000 Euro.

Die FDP kritisiert, dass der Spitzensteuersatz im Jahr 1965 nur von Personen gezahlt wurde, die das 18-fache des Durchschnittseinkommens in Deutschland verdienten.

Inzwischen sind wir beim 1,4-fachen des durchschnittlichen Bruttogehalts angelangt.

Der Spitzensteuersatz ist also fast in der „Mitte“ der Steuerzahler angekommen. 

Zukünftig soll der Spitzensteuersatz nach dem Willen der FDP nur noch bei einem Einkommen ab 90.000 Euro gezahlt werden. 

Die Steuerbelastung bis 90.000 Euro würde insgesamt gestreckt werden, so dass jeder Steuerzahler von der Anpassung profitiert. 

Die Anpassung des Steuertarifs soll in drei Schritten von 2022 – 2024 erfolgen. 

Ebenfalls soll verhindert werden, dass die normalen Gehaltsentwicklungen in Deutschland zu einer immer höheren Steuerbelastung führen. 

Alle Freibeträge im Steuerrecht und die Steuertarife sollen zukünftig an die Entwicklung der Gehälter und Preise in Deutschland angepasst werden. 

Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Der Solidarpakt lief in Deutschland Ende 2019 aus. Dennoch wird der Solidaritätszuschlag von vielen (gut verdienenden) Steuerzahlern weiter gezahlt.

Ist das gerecht?

Die FDP meint Nein und fordert eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle Steuerzahler. 

Vereinfachung der Steuererklärungen für Arbeitnehmer

Steuererklärungen sollen – zumindest für Arbeitnehmer – nach dem Willen der FDP bald schon deutlich einfacher werden.

Das Finanzamt soll zukünftig die Steuererklärung anhand der bereits vorliegenden übermittelten Daten für den Arbeitnehmer vorab ausfüllen.
 
Der Arbeitnehmer muss dann nur noch die Daten abrufen und unterschreiben.

Abschaffung der Bagatellsteuern

Diese Steuerarten hatte ich bereits im Studium lieb gewonnen.

Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer usw. Konnte man immer gut in Vorträgen zitieren um die Stimmung der Zuhörer etwas aufzubessern. 

Hier müsste ich mir nach den Plänen der FDP zukünftig andere Wachmacher suchen.

Denn diese Bagatellsteuern sollen gänzlich abgeschafft werden. Genau so wie die dahinter stehende Bürokratie.

Besteuerung von Rentnern

Erst kürzlich ergingen zwei Urteile des Bundesfinanzhofs zur aktuellen Besteuerung der Renten.

Das oberste deutsche Steuergericht urteilte, dass die Renten in den Urteilsfällen derzeit nicht doppelt besteuert wurden. 

Allerdings sähe man in Zukunft durch den immer höheren steuerpflichtigen Anteil der Rentenempfänger eine Doppelbesteuerung für spätere Rentenjahrgänge kommen.

Dies soll verhindert werden. 

Hierzu sollen Rentenkassen und Finanzverwaltung  individuelle Berechnungen vorlegen um eine drohende Doppelbesteuerung von Rentnern zu überprüfen.

Steuerliche Anpassungen für Sparer

Leser in meinem Alter werden sich noch gut daran erinnern, dass Gewinne aus Aktienveräußerungen früher nicht steuerpflichtig waren, zumindest nach einer gewissen Haltezeit.

Heute spielt die Haltezeit keine Rolle mehr. Steuern sind immer zu zahlen. 

Die FDP plant diesbezüglich die Wiedereinführung der Spekulationsfrist von drei Jahren für Gewinne aus Wertpapierverkäufen.

Nach drei Jahren könnten Aktien also wieder steuerfrei veräußert werden. 

Auch der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro pro Person soll zukünftig angehoben werden.

Pläne für die Altersvorsorge

Auch die FDP möchte eine Pflicht zur Altersvorsorge einführen. Allerdings mit einer freien Wahl des Weges für Selbständige. 

Die Versorgungswerke sollen erhalten bleiben. 

Bei Arbeitnehmern soll zukünftig 2 Prozent des Bruttolohns in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge gezahlt werden. Das Guthaben soll als Fonds verwaltet werden. 

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung soll in der Summe jedoch gleich bleiben. 

Für die bisherige Rentenversicherung soll somit ein Betrag „abgezwackt“ und in die kapitalgedeckte Altersvorsorge umgeleitet werden. 

Damit soll das Ziel erreicht werden, „echtes“ Eigentum für Beitragszahler zu schaffen. 

Ab dem 60. Lebensjahr soll jeder Bürger selbst den Zeitpunkt des Ruhestands bestimmen dürfen, sofern ein Niveau der Grundsicherung erreicht wird. 

Höhere Freibeträge und andere Entlastungen für Familien

Familien mit Kindern sollen  entlastet werden.

Eine Anhebung des Kinderfreibetrags, des Ausbildungsfreibetrags sowie des Freibetrags für Alleinerziehende sind angedacht.

Unterhaltszahlungen an Familienangehörige oder Betreuungskosten sollen besser absetzbar werden. 

Das Modell des Ehegattensplittings soll grundsätzlich erhalten bleiben. Es soll aber Ergänzungen geben. 

Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen sollen Steuergutschriften erhalten. 

Reform der Erbschaftsteuer?

Eine Verschärfung oder Erhöhung dieser umstrittenen Steuerart wird von der FDP abgelehnt. 

Fazit: Wahlprogramm FDP

In einem Satz: Steuerliche Entlastungen für alle Steuerzahler.

Ob diese Ideen in Koalitionsgesprächen auf breite Zustimmung stoßen, darf allerdings bezweifelt werden. 

Die Wahlprogramme aller Parteien finden Sie übrigens hier.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

In unserem monatlichen Newsletter informieren wir Freiberufler und Unternehmer über relevante Steuerthemen.

Comments on this entry are closed.

  • Marc Roshan Khan Jul 19, 2021 @ 16:56

    Mein Feedback ist völlig unabhängig von meiner politischen Ansicht und ich möchte (auch hinsichtlich des Beitrags vom Wahlprogramm der SPD) lediglich sagen, dass ich diese Analyse sensationell gut finde. Mir fehlen Zeit und Muße die Programme der einzelnen Parteien zu studieren und mit Nachrichten- und Zeitungskonsum, sowie Wahl-O-Mat fühlt man sich zwar nicht uninformiert, aber diese Beleuchtung hat noch mal eine andere Qualität, die einem – mir zumindest in jedem Fall – etwas hinsichtlich der Meinungsbildung für die Bundestagswahl bringt. Großes Lob und herzlichen Dank für die Mühe und die wie immer leichte und ansprechende Aufbereitung. Top! Vielen Dank!!

    • Jens Hellmann Jul 20, 2021 @ 9:02

      Vielen lieben Dank für diesen netten Kommentar!