Brutto Netto Unterschied – Was verdienen Selbständige?

Klingt trivial, aber vielen Selbständigen ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto nicht wirklich klar.

Was aus meiner Sicht einer der häufigsten Gründe für finanzielle Schieflagen bei Ärzten und Zahnärzten ist.

Denn wer sein Nettoeinkommen nicht kennt, hat häufig auch seine Konsumausgaben nicht im Griff.

Hand aufs Herz: Können Sie auf Anhieb sagen, wie viel Ihnen circa netto im Monat für Ihre Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehen? Also für Haushalt, Kinder, Urlaub, Hobbys, usw.?

Wenn Sie es nicht wissen, lesen Sie diesen Artikel.

Umsatz ist nicht Einkommen

Sie kennen vielleicht Ihren Umsatz. Also Ihre Praxiseinnahmen.

Ist der Umsatz der Betrag, den der Unternehmer auf den Kopf hauen darf?

Ich weiß, die Frage ist einfach zu beantworten: Natürlich nicht.

Denn bevor der erste Euro in Ihrer privaten Tasche landet, müssen alle Praxiskosten bezahlt werden. Personal, Miete, Marketing, Rechenzentrum, usw.

Diese Rechnung kennen Sie vielleicht aus Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA). Dort rechnet Ihr Steuerberater Ihnen vor, wie sich Ihr steuerlicher Gewinn entwickelt.

Wenn alle betrieblichen Kosten abgezogen worden sind, ergibt sich – hoffentlich – ein Gewinn.

Halten wir also fest: Der Umsatz ist also nicht identisch mit Ihrem verfügbaren Einkommen.

Wie sieht es nun mit dem Gewinn aus?

Gewinn ist nicht Einkommen

Verdammt. Auch der Gewinn darf nicht ausgegeben werden.

Zunächst einmal ist der Gewinn in Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung nicht die Kennzahl, die Ihnen zeigt, was Ihr Unternehmen wirklich „cash“ abgeworfen hat.

Der steuerliche Gewinn ist für das Finanzamt von Interesse. Außerdem für die Festlegung von bestimmten Beiträgen wie z.B. Kindergarten oder Versorgungswerk.

Ansonsten interessiert uns der steuerliche Gewinn nicht wirklich.

Viel spannender ist die Höhe der Liquidität des Unternehmens bzw. der Praxis. Und diese unterscheidet sich möglicherweise deutlich vom steuerlichen Gewinn.

Warum der Gewinn nicht der Praxisliquidität entspricht

Der steuerliche Gewinn wurde möglicherweise durch Abschreibungen gemindert. Der Steuerberater spricht hier auch von „AfA“ (lang: Absetzung für Abnutzung).

Was sind Abschreibungen?

Abschreibungen sind der fiktive – vom Finanzamt anerkannte – Wertverlust der Investitionen in Ihre Praxis oder Ihr Unternehmen.

Wenn Sie beispielsweise einen neuen Kühlschrank für Ihr Unternehmen für 3.000 Euro anschaffen, dann „hält“ ein solcher Kühlschrank nach Meinung des Finanzamts zehn Jahre bis er den Geist aufgibt.

Dementsprechend darf bzw. muss man die Kosten für den Kühlschrank steuerlich über zehn Jahre verteilen.

Im Jahr der Anschaffung mindert sich also Ihr Kontostand um die Kosten des Kühlschranks in Höhe von 3.000 Euro.

Steuerlich dürfen Sie aber nur 300 Euro geltend machen (absetzen). In den nächsten neun Jahren haben Sie hingegen jeweils 300 Euro zum abschreiben.

Diesen Abschreibungen steht aber kein Geldfluss (mehr) gegenüber.

Wenn man also Berechnungen anstellt, wie das Cash-Ergebnis der eigenen Praxis im letzten Jahr ausgesehen hat, dann muss man die Abschreibungen dem Gewinn wieder hinzuaddieren.

Aber nun haben wir leider noch immer nicht Ihr Nettoeinkommen …

Schuldentilgung

Denn möglicherweise hat Ihr Unternehmen auch noch Schulden bei der Hausbank. Und da Banken gerne Geld verleihen, aber es noch lieber zurück bekommen, müssen Sie regelmäßig tilgen.

Wussten Sie, dass diese Tilgung keine Betriebsausgabe darstellt und dementsprechend Ihren Gewinn nicht gemindert hat? Unfair sagen Sie?

Nein, denn mit dem Darlehen der Bank haben Sie Investitionen getätigt.

Und diese Investitionen durften Sie „abschreiben“. Würden Sie nun die Darlehenstilgung auch noch absetzen dürfen, wäre das ein toller Steuertrick.

Daher erfolgt die Tilgung außerhalb der steuerlichen Gewinnberechnung. Wenn Sie also Ihr Nettoeinkommen wissen wollen, müssen Sie auch die Tilgung in Abzug bringen.

Investitionsrücklagen

Denn Sie müssen üblicherweise regelmäßig in Ihr Unternehmen investieren. Den neuen Sterilisator hier, das neue Ultraschallgerät da.

Sinnvoll wäre es also, gedanklich bei der Berechnung des Nettoeinkommens eine jährliche Investitionsrücklage abzuziehen.

Steuern

Fast hätten wir sie vergessen. Natürlich, Steuern müssen Sie auch noch zahlen. Einfach die bisher gezahlten Vorauszahlungen abziehen?

Nein, denn die Vorauszahlungen an das Finanzamt entsprechen häufig ja nicht Ihrer tatsächlichen Steuerschuld. Daher besser Ihren Steuerberater anrufen und nach der aktuellen Steuerprognose fragen.

Versicherungen

Wenn Ihr zu errechnendes Nettoeinkommen mit dem Nettoeinkommen eines Angestellten vergleichbar sein soll, müssten Sie noch Ihre Beiträge für Rentenversicherung/Versorgungswerk und die Krankenkassenbeiträge abziehen.

Nun haben wir aber auch alle wesentlichen Positionen zusammen.

Brutto Netto Unterschied – Die Formel für Ihr Nettoeinkommen

Auf den Punkt gebracht berechnet sich Ihr Nettoeinkommen nach folgender Formel:

Praxisgewinn
+ Abschreibungen
– Investitionen
– Darlehenstilgung
– Steuern
– Versicherungen
= Nettoeinkommen

Eine solche Berechnung Ihrer Liquidität finden Sie übrigens auch auf Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns an.

Ihr persönliches Nettoeinkommen ist die wichtigste Kennzahl die Sie kennen müssen.

Nur hilft die Kenntnis über Ihr Nettoeinkommen alleine nicht. Sie müssen mit dem Nettoeinkommen auch auskommen …

Die Steuerung der Konsumausgaben

Wissen Sie wie hoch Ihre Konsumausgaben sind? Was geben Sie aus für Kleidung, Lebensmittel, Kinder, Urlaub, Hobbys usw.?

Ich kümmere mich nun seit über 20 Jahren um Steuern und Finanzen und habe gelernt, dass es kein Nettoeinkommen gibt, was man nicht verpulvern kann.

Ich habe Unternehmer gesehen, die mit siebenstelligen Gewinnen in die Insolvenz gerutscht sind. Andere kamen mit einem fünfstelligen Einkommen auf ordentliche Sparquoten.

Wichtig ist im ersten Schritt dass Sie nicht (mehr) über Ihre Verhältnisse leben.

Dazu müssen Sie auch kein lästiges Haushaltsbuch führen. Am einfachsten ist es, sich das errechnete Nettoeinkommen – wie ein Gehalt – monatlich von seinem Geschäfts- auf das Privatkonto zu überweisen.

Am besten zieht man vorher natürlich noch einen Puffer ab. Denn wer weiß schon ob man den Gewinn des letzten Jahres in diesem Jahr wirklich wieder erzielen kann.

Wenn dann bei diesem Modell zur Monatsmitte das Privatkonto in die Miesen rauscht, haben wir definitiv ein Problem mit zu hohen Privatausgaben oder zu niedrigen Gewinnen. Je nachdem wie man es sehen möchte.

Welche Möglichkeiten man dann hat, werden wir in einem separaten Blogartikel beleuchten …

Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem YouTube-Video:

Brutto Netto Einkommen Selbständige

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Comments on this entry are closed.

  • Marc Roshan Khan Mai 16, 2018 @ 9:31

    Wieder ein sehr gelungener Beitrag, der einem Gewissheit verleiht, dass man alles richtig macht oder einen auch an der ein oder anderen Stelle aufschrecken lässt, dass man etwas nicht auf dem Schirm hatte und das triviale „Brutto-Netto-Denken“ eines Arbeitnehmers in Relation für Unternehmer setzt. Klar hat man das alles schon (bspw. beim gemeinsamen Durchgehen einer BWA) gehört, aber Klavier spielen lernt man auch nicht von einmal zuschauen. Unterhaltsamer Reminder, worauf man alles achten muss – danke!

    • Jens Hellmann Mai 16, 2018 @ 10:42

      So nette Worte! Ich freue mich. Danke dafür!

  • Kieser, Folker Mai 16, 2018 @ 12:08

    Verständlich und sympathisch, wie immer!

    • Jens Hellmann Mai 16, 2018 @ 12:10

      Ganz herzlichen Dank Herr Dr. Kieser!