Abo beim Finanzamt: Über Steuervorauszahlung und Steuernachzahlung

Immer wieder werden Unternehmer böse von Steuernachzahlungen überrascht. Liegt dies vielleicht am System der Steuervorauszahlungen?

Wie und wann verschickt das Finanzamt eigentlich einen Vorauszahlungsbescheid?

Und kann man sich darauf verlassen, dass das Finanzamt die Höhe der Steuer im Voraus richtig einschätzt?

Antworten auf diese Fragen bekommen Sie in diesem Artikel:

Warum soll man überhaupt Steuern zahlen?

Warum ich als Unternehmer Steuern zahle? Soll ich ehrlich sein?

Ich könnte jetzt natürlich erzählen, dass ich meine Steuern total gerne zahle.

Bezahlt wird damit ja schließlich die dringend benötigte Infrastruktur wie Schulen, Straßen, Polizei, und so weiter.

Und diese Infrastruktur hätte obendrein noch eine ordentliche Optimierung nötig.

Aber was wäre, wenn das Finanzamt nicht hinter meinen Steuern her wäre wie der Teufel hinter der Seele?

Vermutlich wäre ich faul und egoistisch und würde mir die Steuern sparen. Zumindest den Großteil davon.

Warum zahle ich also Steuern?

Weil mich MUSS. Das Finanzamt zwingt mich.

Einmal im Jahr nach Abgabe meiner Einkommensteuererklärung errechnet das Finanzamt meine Jahressteuer.

Zahle ich als Selbständiger nur einmal im Jahr Steuern?

Nein.

Angestellte haben es in diesem Punkt einfach. Der Arbeitgeber kümmert sich um die Abführung der Steuern.

Man kann überhaupt nicht ausbüxen. Was netto als Angestellter verbleibt, kann auf den Kopf gehauen werden.

Die Gefahr, dass das Finanzamt hier noch einmal zuschlägt, ist gering.

Bei uns Unternehmern sieht die Sache hingegen anders aus:

Das Finanzamt möchte auf unsere Steuerschuld meist während des Jahres Steuervorauszahlungen haben.

Warum eigentlich?

Ist das ein freundlicher Service des Finanzamts, damit man bequem seine Steuerzahlungen in den Griff bekommt?

Wenn ja, kann man auf diesen Service vielleicht verzichten?

Nein, das Angebot in Form eines Vorauszahlungsbescheids kann der Unternehmer nicht einfach ablehnen.

Er soll zumindest annähernd dem Arbeitnehmer gleich gestellt werden. Und schließlich hat unser Staat auch monatliche Kosten und da wären regelmäßige Geldeingänge ganz hilfreich.

Wie berechnet das Finanzamt die Höhe der Steuervorauszahlung?

Das Finanzamt nutzt die Daten, die es hat.

Startet man als Existenzgründer, hat das Finanzamt zunächst überhaupt keine Grundlage. Per Fragebogen erkundigt sich das Finanzamt dann beim Existenzgründer nach der Höhe der möglichen Gewinne.

Diese lassen sich als Existenzgründer aber häufig schwer abschätzen.

Wenn man so überhaupt keine Ahnung hat, ob man wirklich schwarze Zahlen schreibt, darf man dies dem Finanzamt auch genau so mitteilen.

Dann müssen erst einmal keine Vorauszahlungen gezahlt werden.

Achtung: Umsatzsteuer

Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Einnahmen haben und regelmäßig auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, kann es passieren, dass das Finanzamt sich unabhängig von Ihrer Einkommensteuererklärung wegen der Vorauszahlungen bei Ihnen meldet.

Nämlich dann, wenn die gemeldeten Umsätze in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen steil nach oben zeigen.

Ansonsten richtet sich das Finanzamt bei der Höhe der Vorauszahlung nach der letzten Steuererklärung. Frei nach dem Motto: Es lebe das Vorjahr.

Ein Beispiel:

Sie geben als Unternehmer Ihre Einkommensteuererklärung für 2021 ab. Sie müssen 40.000 EUR Steuern bezahlen. Vorauszahlungen haben Sie bisher nicht bezahlt.

Jetzt wird das Finanzamt Ihnen einen Vorauszahlungsbescheid schicken und davon ausgehen, dass Sie auch für 2022 40.000 EUR auf den Tisch legen müssen.

Wann müssen die Vorauszahlungen gezahlt werden?

Die Vorauszahlungen werden bei der Einkommensteuer vierteljährlich gezahlt. Immer zum 10. März, 10. Juni, 10.September und 10. Dezember.

Die 40.000 EUR aus unserem Beispiel werden nun in dem Vorauszahlungsbescheid auf die noch nicht abgelaufenen Quartale im Jahr 2022 verteilt.

Bekommen Sie also Ihren Steuerbescheid für 2021 im Januar 2022, werden Sie in den nächsten Quartalen jeweils 10.000 auf den Tisch legen müssen.

Wird Ihre Steuererklärung 2021 aber erst im Juli 2022 bearbeitet, dann sind die ersten beiden Quartale für 2021 schon abgelaufen.

An diese geht das Finanzamt nicht rückwirkend ran. Es wird dann die erwartete Steuer in Höhe von 40.000 EUR auf die noch ausstehenden beiden letzten Quartale verteilen.

Damit wären wir schon bei 20.000 EUR pro Quartal.

Wenn sich das Finanzamt Zeit lässt …

Aber was passiert, wenn das Finanzamt die Steuererklärung für 2020 richtig spät bearbeitet?

Sagen wir, im Juli 2022. 2021 ist dann schon gelaufen.

Kommt man so vielleicht um die Vorauszahlungen herum?

Leider nein.

In diesem Fall bekommen Sie im Juli 2022 drei Steuerbescheide zugeschickt:

Der erste Steuerbescheid ist der Bescheid über Ihre Steuererklärung 2020. Sie sollen demnach in vier Wochen 40.000 EUR bezahlen.

Der zweite ist der so genannte „nachträgliche Vorauszahlungsbescheid“ für 2021. „Bitte zahlen Sie nochmal 40.000 EUR.“

Und für 2022 bekommen Sie einen dritten, nämlich den „normalen“ Einkommensteuerbescheid. Demnach sollen Sie in den beiden noch ausstehenden Quartalen jeweils 20.000 EUR auf den Tisch legen.

Puuuh!

Hoffentlich haben Sie in der Zwischenzeit ausreichend Steuerrücklagen gebildet …

Besser freiwillig die Steuervorauszahlungen anpassen lassen?

Das Finanzamt ist bei der Anpassung der Vorauszahlungen ziemlich kulant. Und zwar wenn es nach oben gehen soll.

Jederzeit kann man dem Finanzamt freiwillig mitteilen, wie hoch die voraussichtlichen Gewinne ausfallen werden und das Finanzamt passt dann die Vorauszahlungen an.

Will man mit den Vorauszahlungen jedoch hinunter, möchte das Finanzamt für einen gesunkenen Gewinn eventuell Nachweise sehen.

Sollte man dem Finanzamt also seine Steuern so früh wie möglich zahlen? Nach dem Motto: Was weg ist, ist weg?

Oder wartet man besser, bis das Finanzamt von sich aus die Vorauszahlungen höher fest setzt?

Das ist eine Sache das Geschmacks.

Zinsgewinne sind (vorerst) Geschichte

Noch vor einigen Jahren war ich sehr vorsichtig damit Vorauszahlungen nach oben anzupassen. Da gab es nämlich noch bis zu 5 Prozent Zinsen auf Tagesgeldkonten.

Damals hat es sich durchaus gelohnt, das Geld so lange wie möglich festzuhalten.

Heute ist die Zinssituation eine andere. Es gibt quasi keine Zinsen mehr.

Daher spielt es (fast) keine Rolle mehr, ob ich meine Steuer heute als Vorauszahlung oder in einem Jahr in Form einer Nachzahlung zu meiner Steuererklärung zahle.

Wenn man mit seiner Steuererklärung regelmäßig spät dran ist oder wenn der Finanzbeamte sich bei Ihrer Steuererklärung immer besonders viel Zeit lässt, kommt noch ein anderer Aspekt hinzu:

Die Zinsrechnung des Finanzamts

Die Einkommensteuer wird vom Finanzamt immer ab April des übernächsten Jahres verzinst.

Auf Nachzahlungen muss man also Zinsen zahlen. Auf Guthaben beim Finanzamt gibt es ebenfalls Zinsen.

Das Finanzamt berechnete seit Jahrzehnten für Erstattungen und Nachzahlungen stolze 6% Pro Jahr. Diese Regelung wurde für verfassungswidrig erklärt und die neue Zinsberechnung wird derzeit von der Ampelkoalition diskutiert.

Erwarten Sie also heute noch eine Steuererstattung für das Jahr 2019 in Höhe von 10.000 EUR?

Bleiben Sie entspannt. Es gibt hier sicherlich eine Zinszahlung durch das Finanzamt die besser sein wird als die 0% Ihrer Hausbank.

Wenn Sie das Geld nicht brauchen, muss man hier also keinen Druck machen.

Erwarten Sie aber größere Nachzahlungen, sollten Sie über eine rechtzeitige Erhöhung der Vorauszahlungen in Betracht ziehen, um Zinszahlungen zu vermeiden.

Warum Sie unbedingt Steuerrücklagen bilden sollten

Was ist das Hauptproblem an dem bestehenden Vorauszahlungssystem für Selbständige?

Die Steuer im Vorauszahlungsbescheid entspricht fast nie der Höhe der tatsächlich zu zahlenden Steuern.

Man sollte sich also NIEMALS darauf verlassen, dass man seine Steuern schon bezahlt hat, weil man quartalsweise etwas an das Finanzamt überweist.

Und die haben das ja schließlich berechnet.

SIE müssen dafür sorgen, dass Sie ausreichend Rücklagen für Ihre Steuern bilden. SIE müssen sich mit der Höhe ihres Gewinns und mit der Höhe der daraus resultierenden Steuer beschäftigen.

Nehmen Sie hier Ihren Steuerberater in die Pflicht!

Wenn Sie die Buchhaltung Ihres Unternehmens regelmäßig durch einen Steuerberater erstellen lassen, dann sind die wichtigsten Grundlagen für eine Steuerprognose bereits im Steuerbüro vorhanden.

So behalten Sie die Übersicht

In unserer Kanzlei gibt es die so genannte „Steuerübersicht“.

Diese enthält eine Steuerprognose in welcher mögliche Voraus- und Nachzahlungen für die letzten beiden Jahre, das aktuelle Jahr und das nächste Jahr dargestellt werden.

]Sofern Sie von uns oder einem anderen Steuerberater eine solche Auswertung erhalten und diese nicht verstehen, dann MÜSSEN Sie sich die Steuerprognose erklären lassen.

Falls nötig 100 mal!

Das ist auch nicht peinlich. Glauben Sie mir, wenn Sie eine Auswertung eines Steuerberaters nicht verstehen, dann ist es fast jedem Mandanten vor Ihnen genau so ergangen.

Wenn Ihr Steuerberater Sie überhaupt nicht auf Nachzahlungen vorbereitet, ist dies – vorsichtig ausgedrückt – suboptimal.

Vermeiden Sie existenzielle Risiken

Ich weiß von Unternehmern, die sich selbst disziplinieren, indem sie von jedem entnommenen Geldbetrag aus ihrem Unternehmen in etwa den gleichen Betrag auf ein Steuerrücklagenkonto überweisen.

Dies ist sicherlich eine Hilfestellung.

Da aber der steuerliche Gewinn und der entnahmefähige Gewinn eines Unternehmens selten identisch sind, kann man auch mit einer solchen großzügigen Faustformel noch mit der Höhe seiner Steuerrücklagen daneben liegen.

Nicht ausreichend gebildete Steuerrücklagen sind immer wieder ein existentielles Risiko.

Passen Sie also unbedingt auf, dass Sie von großen Nachzahlungen nicht überrascht werden.

Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem YouTube-Video:

Steuervorauszahlungen

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