Auf dem Neusser Schützenfest steht Jahr für Jahr ein Obstverkäufer.
Über sein Megaphon donnert er heraus, was alles in die nächste Obsttüte kommt:
„Und noch zwei Bananen und noch drei Äpfel und noch drei Rosinen und alles für …“
Die Tüte wird dann jeweils zu einem vermeintlich lachhaften Preis unter die Leute gebracht.
An diesen Burschen fühlte ich mich erinnert, als ich das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3.6.2020 zur Bewältigung der Corona-Krise gelesen habe …
Seiteninhalt
- „Mit WUMMS aus der Krise!“
- Steuererleichterungen
- Ab dem 01.07.2020 sollen die Mehrwertsteuersätze sinken
- Hoher Bürokratieaufwand … mal zwei
- Sozialgarantie 2021
- Die degressive Abschreibung kommt zurück
- Die Anrechnung der Gewerbesteuer wird verbessert
- Anpassung des Insolvenzrechts
- Neue Sofortzuschüsse für Unternehmer
- Kinderbonus in Höhe von 300 Euro je Kind
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Zuschüsse für Ausbildungsplätze
- Innvovationspräme für Elektroautos
- Noch kein Gesetzestext
„Mit WUMMS aus der Krise!“
…sei das Fazit dieses Konjunkturprogramms.
Das erklärte zumindest Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
SPD und Union haben sich auf Investitionen in Höhe von 130 Milliarden Euro verständigt, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern.
Dabei galt offensichtlich das Prinzip: Hauptsache viel und schnell.
Geld wird beispielsweise locker gemacht für:
– Steuererleichterungen
– Begrenzung von Sozialversicherungskosten
– Reformierung des Insolvenzrechts
– Neue Kurzarbeitergeldregelungen
– Absenkung der EEG-Umlage
– Neue Förderprogramme für Selbständige für die Monate Juni bis August
– Ausbau des ÖPNV
– Investitionen für Sportstätten
– Familien
– Kindergärten und Kitas
– Ganztagsschulen
– Die Schaffung von Ausbildungsplätzen
– Klimatechnologien
– Forschung
– E-Mobilität
– Deutsche Bahn
– Mobilfunkempfang
– Digitalisierung der Behörden
– Gesundheitswesen
– Produktionskapazitäten für Impfstoffe
– Bevorratung von Schutzausrüstung
– Investitionen im Interesse des Tierwohls
– Ausweitung der internationalen humanitären Hilfe
– Investitionen in Kultur
– Investitionen in Forstwirtschaft
Man hat das Gefühl, dass jedes Mitglied im Koalitionsausschuss Wünsche frei hatte.
Im Moment geht finanziell scheinbar alles.
In Zahlen: 130.000.000.000 Euro soll das kosten.
Wir haben uns das Paket für Sie einmal genauer angesehen und herausgearbeitet, was Sie am ehesten betreffen dürfte …
Steuererleichterungen
Einen WUMMS habe ich auch gehört.
Denn fast wäre sich vom Stuhl gefallen, als die ersten Überschriften der einschlägigen Online-Nachrichtendienste bei mir eintrudelten.
Ich hatte damit gerechnet, dass endlich die Diskussion um den Solidaritätszuschlag endet und wir tatsächlich durch Abschaffung desselben ein wenig Steuererleichterung erfahren.
Doch welche Überraschung – kein Wort zum Soli.
Stattdessen eine Senkung der Mehrwertsteuer. Und diese quasi schon übermorgen.
Ab dem 01.07.2020 sollen die Mehrwertsteuersätze sinken
Befristet für ein halbes Jahr. Also „nur“ bis zum 31.12.2020.
Was bisher 19% kostete, soll auf 16% reduziert werden.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird von 7% auf 5% gesenkt.
Tabakwaren sollen übrigens weiterhin mit 19% versteuert werden. Das Steuerrecht braucht einfach Ausnahmen.
Zweck der ganzen Übung?
Na, der Verbraucher soll durch die Neuregelung entlastet werden.
Er soll mit dem gesparten Geld mehr konsumieren.
Klingt gut.
Doch funktioniert das?
Wird die Milch jetzt tatsächlich billiger?
Mit Sicherheit nicht.
Kostet jetzt der Anstrich des Wohnzimmers weniger?
Mit Sicherheit nicht.
Freut sich am Ende Amazon?
Mit Sicherheit.
Denn die Mehrwertsteuersenkungen werden sich die Unternehmer in die Tasche stecken, die direkt an den Endkunden Ihre Leistungen verkaufen.
Die Waren und Dienstleistungen werden in den meisten Fällen wohl kaum günstiger werden. Dafür sinken aber die Steuern.
Ist aber auch egal, denn die gesparten Centbeträge für die Milch hätten einen ohnehin nicht weiter gebracht.
Und viele Unternehmer können auch diese kleine Stellschraube derzeit gut gebrauchen.
Beispielsweise die …
Gastronomiebetriebe in Deutschland
Bei diesen wird es steuerlich noch komplizierter, weil ja bis zum 30.06.2021 auch für alle Speiseumsätze der ermäßigte Steuersatz gilt.
Also 7% bzw. 5% bis zum Jahresende, aber für Getränke wiederum nicht.
Dies führt derzeit schon zu kuriosen Neuigkeiten auf den Speisekarten.
Auf Sylt verkauft ein Gastwirt derzeit eine Tüte Erdnüsse für 26 EUR, dafür gibt es dann eine Flasche Wein gratis dazu.
Autos werden natürlich jetzt günstiger. Und 3% machen hier ja schon was aus.
Hat man also doch noch über Umwege eine neue Form der Abwackprämie durchgesetzt.
So weit so gut.
Aber was bedeutet die Mehrwertsteuersenkung für ein halbes Jahr eigentlich für die Unternehmen?
Hoher Bürokratieaufwand … mal zwei
Haben Sie schon darüber nachgedacht, was nun alles durch die Regelung für ein halbes Jahr gleich zwei Mal umgestellt werden muss?
Was ist mit bestehenden Leasingverträgen?
Müssen umsatzsteuerpflichtige Mietverträge umgestellt werden?
Was ist mit Anzahlungen, die man noch mit 19% Mehrwertsteuer überwiesen hat?
Wie sind Gutscheine zu behandeln, wenn diese im ersten Halbjahr gekauft und im zweiten eingelöst werden?
Kassensysteme und Buchhaltungsprogramme müssen umprogrammiert werden.
Die Ausgangsrechnungen nahezu jedes Unternehmers müssen angepasst werden.
Alle umsatzsteuerpflichtigen Verträge auf Monatsbasis werden angepasst werden müssen.
Auf den Zeitpunkt kommt es an
Grundsätzlich gilt, dass bei der Frage welcher Umsatzsteuersatz nun Gültigkeit hat, auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abgestellt wird.
Wenn also der Maler Ihr Wohnzimmer anstreicht und im März eine Anzahlung erhalten hat, im Oktober streicht und im Januar seine Rechnung stellt, dann ist seine Leistung im Oktober 2020 erbracht worden.
In dem Moment, in dem er den Pinsel wieder ins Auto räumt.
Entsprechend müsste er hier – trotz Rechnungsstellung im Januar 2021 – noch 16% Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Ein riesiges Bürokratiemonster läuft hier auf uns zu.
Und sicherlich werden Zweifelsfragen bleiben und den Unternehmern Fehler unterlaufen.
Weist man versehentlich zu viel Umsatzsteuer auf der Rechnung aus, muss diese auch bezahlt werden.
Ein Unternehmer, der eine Rechnung mit zu hoher Umsatzsteuer erhält, darf sich aber nur die „richtige“ Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.
Die Umsatzsteuer-Sonderprüfungsstellen der Finanzämter werden hier zukünftig wohl häufig fündig werden.
Sozialgarantie 2021
Die Kosten der Krankenkassen und der Arbeitslosenversicherung werden durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie steigen.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch bis 2021 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf maximal 40% gedeckelt.
Die degressive Abschreibung kommt zurück
Dies ist aus unserer Sicht eine einfache und erfreuliche Rückkehr eines alten Bekannten.
Vor mehr als zehn Jahren wurde sie abgeschafft. Nun ist Ihre Rückkehr geplant.
Sie gilt für die Anschaffung von beweglichen Gegenständen im Betrieb.
Anstatt zum Beispiel einen Schreibtisch über 13 Jahre, somit ca. 7,5% pro Jahr abzuschreiben, dürfen diese Abschreibungsbeträge künftig mit dem Faktor 2,5 multipliziert werden.
Maximal dürfen pro Jahr 25% abgeschrieben werden.
Und zwar immer vom jeweiligen Restwert.
Die Abschreibung sinkt somit von Jahr zu Jahr, wenn man von der degressiven Abschreibung Gebrauch machen möchte.
Die Anrechnung der Gewerbesteuer wird verbessert
Die Gewerbetreibenden unter Ihnen kennen dies bereits.
Sie zahlen Gewerbesteuer und diese Gewerbesteuer wird überwiegend bei der Einkommensteuer wie eine Vorauszahlung angerechnet.
Diese Anrechnung soll nun noch einmal um ca. 5% erhöht werden.
Anpassung des Insolvenzrechts
Dies ist aus meiner Sicht ein echter Hammer.
Bislang waren Schuldner erst nach 6 Jahren Wohlverhaltensphase in der Insolvenz ihre Schulden los.
Dieser Zeitraum soll – befristet – auf 3 Jahre verkürzt werden.
Es sollen aber auch neue Regelungen kommen um Missbrauch zu verhindern …
Neue Sofortzuschüsse für Unternehmer
Soforthilfeprogramme wird es auch für die Monate Juni bis August geben.
Für alle Branchen, besonders aber für das Hotel- und Gaststättengewerbe, Reisebüros, Profisportvereine, Schausteller und einige mehr.
Voraussetzung ist auch hier weiterhin, dass gegenüber dem Vorjahr die Umsätze massiv eingebrochen sein müssen.
Je nach Höhe des Umsatzausfalls werden dem Unternehmer bis zu 80% seiner betrieblichen Fixkosten erstattet.
Die Maximalbeträge werden erneut nach der Mitarbeiterzahl gestaffelt.
Bis zu fünf Beschäftigten wird es maximal 9.000 Euro, bei bis zu 10 Beschäftigten 15.000 Euro geben.
Ist das Unternehmen noch größer, können maximal 150.000 Euro der Fixkosten für drei Monate übernommen werden.
Kinderbonus in Höhe von 300 Euro je Kind
Auch das klingt erstmal gut.
Die Sache mit dem Kinderbonus hat nur einen Haken.
Sie wird umgesetzt wie eine Art Kindergelderhöhung.
Ist am Ende des Jahres der steuerliche Effekt des Kinderfreibetrages höher als Kindergeld + Kinderbonus, dann zahlt man Kindergeld + Kinderbonus wieder zurück.
Die meisten unserer Mandanten werden daher zwar die 300 Euro je Kind erhalten, im Endeffekt aber nicht davon profitieren.
Es bleibt meist beim Kinderfreibetrag.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Zieht man sein Kind oder sein Kinder alleine groß, steht einem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Steuererklärung zu.
Dieser erhöht sich von 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.
Zuschüsse für Ausbildungsplätze
Sofern Unternehmer die Anzahl der Ausbildungsplätze im Vergleich zu den drei Jahren vor 2020 nicht verringern, gibt es zukünftig für jeden Ausbildungsvertrag 2.000 Euro.
Sofern der Azubi die Probezeit übersteht.
Für zusätzliche Ausbildungsplätze soll es bereits 3.000 Euro geben.
Innvovationspräme für Elektroautos
Der Austausch von KFZ-Flotten hin zu Elektroautos soll noch stärker gefördert werden.
Die Zuschüsse des Bundes sollen sich hier verdoppeln.
Bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro beträgt der Zuschuss dann 6.000 Euro anstatt bisher 3.000 Euro.
Auch die Dienstwagenbesteuerung von Elektroautos wird noch einmal optimiert.
Die Kaufpreisgrenze für die Anwendung der 0,25%-Regel (anstatt der 1%-Regel) wird von 40.000 auf 60.000 Euro angehoben.
Noch kein Gesetzestext
Noch sind die oben dargestellten Neuerungen nicht amtlich.
Wer weiß, ob im Gesetzgebungsverfahren auf der Zielgeraden nicht wichtige Details geändert werden.
Die Mehrwertsteuersenkung ist aber so breit getreten worden, dass es hier wohl kein zurück mehr gibt.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!
Insbesondere dem Thema Mehrwertsteuersenkung werden wir bestimmt noch einmal einen weiteren Artikel widmen müssen.
Und wenn Sie zufällig im nächsten Jahr das Neusser Schützenfest besuchen und den Obstverkäufer sehen, dann denken Sie an uns und das tolle Konjunkturpaket.
In diesem Jahr fällt das Schützenfest leider aus …
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Wieder einmal – wie immer – köstlich auf den Punkt gebracht!
Vielen Dank liebe Jutta!
er macht es einfach gut!
VG und ein schönes Wochenende,
Folker Kieser
Vielen Dank und ganz liebe Grüße!