Corona-Krise: Update II (28. März 2020)

Und, haben Sie noch Klopapier?

Ich habe noch welches. Gekauft nach Tagen der Enttäuschung vor leeren Supermarktregalen.

Wo ich das Klopapier bekommen habe?

An der Tankstelle. 5 Euro für 8 Rollen.

Tja, was soll´s. Wird wohl die neue Krisenwährung …

Diese Krise macht mich fassungslos

Ungläubig höre ich jeden Tag die Nachrichten, wenn ich nicht gerade im Krisenmodus telefoniere oder versuche, mich zu neuen Themen wie Kurzarbeit und Fördergeldern fortzubilden.

Meinen Partnern und Mitarbeitern geht es nicht anders.

Jeder fragt sich, wann die Krise endet und jeder Unternehmer fragt sich, wie er bis dahin bestehen soll.

Die Politik gab uns in den ersten Krisentagen das Gefühl, als könnte jeder Unternehmer in der „Nach-Corona-Ära“ so gestellt werden, als hätte es das Virus nie gegeben.

Richtig glauben konnte man diesen Versprechungen vor zwei Wochen nicht.

Heute wissen wir bereits, dass alle Maßnahmen der Regierung in erster Linie darauf abzielen, die Unternehmen nur mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen:

Ein Dach über dem Kopf und etwas zu essen

Verstehen Sie mich nicht falsch: das ist nicht Nichts.

Aber es entspricht eben nicht der angekündigten (vollumfänglichen) Garantie für Unternehmen und Jobs.

Will man seine berufliche Unternehmerexistenz also retten, dann muss man sich nun selber kümmern.

Selbstständigkeit eben.

Ich will nicht pessimistisch sein.

Die meisten unserer Mandanten werden die Krise nach meiner festen Überzeugung überstehen.

Nur sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass der gewohnte Lebensstandard auf dem gleichen Niveau fortgeführt werden kann.

Antworten auf Ihre Fragen

In den vergangenen Tagen hatten Sie an uns wieder etliche Fragen.

Die wichtigsten werde ich versuchen in diesem Artikel für Sie zu beantworten.

Nach wie vor ändern sich teilweise im Stundentakt die Regeln für Kurzarbeitergeld, Zuschüsse usw..

Diesen Artikel schreibe ich am 28.03.2020.

Um 4:00 Uhr übrigens habe ich angefangen. Kann nicht schlafen.

Mal sehen ob es bis 06:00 Uhr nicht schon wieder Änderungen gibt …

Informationen zum Kurzarbeitergeld

Sehr viele Detailfragen können Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit klären.

Wir haben in den letzten Tagen die Erfahrung gemacht, dass insbesondere folgende Fragen Sie beschäftigten:

Kann ich jeden Mitarbeiter bei der Kurzarbeit anders behandeln?

Das Gesetz spricht davon, dass Betriebsteile unterschiedlich behandelt werden können.

Die Arbeitsrechtler, die wir gesprochen oder gehört haben, gehen davon aus, dass beispielsweise in der Zahnarztpraxis nach angestellten Zahnärzten, PZR-Kräften, Labor und Rezeption unterschieden werden kann.

Innerhalb der Betriebsteile ist eine unterschiedliche Behandlung wohl nicht zulässig.

So könnte im Labor mit 50% und in der Professionellen Zahnreinigung (PZR) mit 0% gearbeitet werden.

Der eine Techniker 100% und der andere 0% wäre hingegen vermutlich nicht zulässig.

Kann ich den Mitarbeitern das Gehalt aufstocken, damit sie wieder auf 100% kommen?

Eine Aufstockung ist möglich. Sogar bis zu 80% noch sozialversicherungsrechtlich begünstigt.

Lohnsteuer fällt für den gesamten Aufstockungsbetrag an.

Welche Auswirkungen hat das Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter?

Hierzu verweisen wir auch nochmal auf den letzten Blogartikel und unsere E-Mails.

Der Mitarbeiter hat ohne Aufstockung natürlich netto weniger in der Tasche. Bei 50% Kurzarbeitergeld kommen meist um die 85% des letzten Nettogehalts heraus.

Dafür wird auch deutlich weniger gearbeitet.

Vielleicht sollte man seinen Mitarbeitern frühzeitig mitteilen, dass das Kurzarbeitergeld nicht gänzlich steuerfrei ist.

Es erhöht nämlich den Steuersatz des Mitarbeiters (Progressionsvorbehalt). Die Angestellten sind daher auch verpflichtet, bei Bezug von Kurzarbeitergeld eine Steuererklärung einzureichen.

Fallen Auszubildende und Minijobber unter das Kurzarbeitergeld?

Leider nicht.

Gibt es Besonderheiten bei angestellten Ärzten?

Generell gilt, dass Lohnbestandteile, die keine Sozialversicherung ausgelöst haben auch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld auslösen.

Dies bedeutet, dass Ärzte, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 6.900 Euro verdienen eine deutlich höhere Gehaltskürzung hinnehmen müssten als die übrigen Mitarbeiter.

Verdient ein angestellter Arzt also 10.000 Euro und arbeitet auf 10%-Kurzarbeit, dann liegt er nur noch bei brutto 1.000 Euro.

Das Kurzarbeitergeld bemisst sich dann an der Differenz zwischen 1.000 Euro und der Beitragsbemessungsgrenze von 6.900 Euro.

Von der Differenz in Höhe von 5.900 Euro wird also ein Nettogehalt berechnet und davon gibt es dann 60 oder 67% Kurzarbeitergeld.

Erhält der angestellte Arzt eine Umsatzbeteiligung muss diese übrigens auch in die Berechnung – anhand von Durchschnittswerten der Vergangenheit – einbezogen werden.

Welche Vordrucke benötige ich, um mir das Kurzarbeitergeld zu sichern?

Die Mitarbeiter müssen der Kurzarbeit zustimmen.

Tun sie das nicht, ist das nach Aussage von Arbeitsrechtlern vermutlich ein berechtigter Kündigungsgrund. Sprechen Sie in einem solchen Fall mit einem Rechtsanwalt.

Ein Muster zur Dokumentation der Zustimmung durch die Mitarbeiter finden Sie hier (Download).

Das Kurzarbeitergeld muss in dem Monat bei der Arbeitsagentur angezeigt werden, für den erstmalig in Kurzarbeit gearbeitet wird.

Nach Ablauf des Monats können Sie sich dann – wenn die Voraussetzungen vorliegen – das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen.

Die Mitarbeiter und Sie müssen viel dokumentieren, damit wir die Lohnabrechnung erstellen können.

Jeden Tag müssen beispielsweise Soll- und Ist-Arbeitszeiten aufgezeichnet werden; außerdem Urlaub, Krankheit, etc.

Ein Muster für diese Dokumentation finden Sie hier (Download).

Herzlichen Dank an unsere Kollegen und Freunde von Wolfarth & Willems aus Moers, die uns dieses Muster zur Verfügung gestellt haben.

Am Ende des Monats müssen die Zeiten dann für die Mitarbeiter zusammen gefasst werden.

Hierfür können Sie folgendes Muster verwenden (Download).

Hier gilt unser Dank Herrn Stephan Hinzen von Hellweg & Hinzen aus Münster, der sich hier viel Arbeit gemacht hat.

Informationen zu Steuern und Steuerstundungen

Die Finanzverwaltung hat bislang unsere Stundungsanträge problemlos genehmigt.

In erster Linie haben wir Steuernachzahlungen 2018 und 2019 für viele Mandanten stunden lassen. Sofern das Geld derzeit benötigt wird.

Die Vorauszahlungen 2020 haben wir in vielen Fällen schon herabgesetzt.

Wir werden mit allen Mandanten im April/Mai über die Vorauszahlung für das zweite Quartal sprechen und diese bei Bedarf auf 0 setzen.

Es ist auch möglich, sich die Steuer für das erste Quartal wieder erstatten zu lassen. Wenn man mit entsprechend niedrigen Gewinnen rechnet.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie dies für notwendig halten.

Viele von Ihnen haben sicherlich auch gelesen, dass derzeit sogar eine Stundung von Umsatzsteuern (z.B. auf das Eigenlabor) und die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter möglich ist.

Hier sind wir allerdings vorsichtig. Solche Stundungen mögen zwar zulässig sein …

[box-grau]Wir haben nur die große Sorge, dass man sich bei der ganzen Stunderei irgendwann komplett verzettelt und den Überblick über die eigenen Finanzen verliert.[/box-grau]

Denn gestundete Beträge müssen ja irgendwann bezahlt werden.

Ich würde daher nur die „großen Brocken“, angehen und – soweit möglich – die kleineren Beträge weiter zahlen.

Es läuft ansonsten eine Menge auf.

Unser Rat in den meisten Fällen lautet daher: Stundung Einkommensteuer eher ja, Umsatzsteuer und Sozialversicherung eher nein.

Soforthilfe vom Land NRW

Zu diesem Thema hagelte es in den letzten Tagen Anrufe bei uns.

Erst seit gestern Nachmittag kann die Soforthilfe für Unternehmer (Link zum Antragsformular) beantragt werden.

Sie haben hierfür bis Ende Mai Zeit. Alle kommen dran.

Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 25.000 EUR können von Unternehmern in der Krise – je nach Unternehmensgröße – beantragt werden.

Der Zuschuss muss übrigens versteuert werden.

Ich weiß, ich weiß, köpfen Sie bitte nicht den Überbringer dieser Nachricht …

Bis kurz vor Veröffentlichung des digitalen Vordrucks sind noch diverse Änderungen vorgenommen worden.

So wurde inzwischen klargestellt, dass Sie den Antrag selbst stellen müssen und dafür die Verantwortung tragen. Der Steuerberater kann Ihnen allenfalls bei Fragen zum Formular helfen.

Ihre Steuernummer und Steuer-ID finden Sie übrigens auf jedem Steuerbescheid.

Viele Fragen werden bereits auf der Seite der Soforthilfe beantwortet.Schauen Sie sich die Seite bitte genau an.

Scrollen Sie hierzu auch an das Seitenende. Die dort aufgeführten Fragen und Antworten werden laufend aktualisiert.

Kann jeder niedergelassene Arzt/Zahnarzt jetzt im Regelfall die Soforthilfe beantragen?

Wir haben da unsere Zweifel.

Oder-Voraussetzungen für den Antrag sind:

1. Massive Einschränkungen des Unternehmens durch behördliche Auflage

Dies dürfte im Regelfall nicht der Fall sein. Was nicht ist, kann je nach weiterem Verlauf der Pandemie allerdings noch kommen …

2. Die vorhandene Liquidität reicht nicht aus, um die kurzfristigen betrieblichen Kosten der Praxis zu zahlen

Hier gehe ich davon aus, dass die noch fließenden Umsätze aus den Vormonaten zur Begleichung der Betriebskosten ausreichen.

Ob eine vorhandene Kontokorrentlinie bis zum Anschlag ausgeschöpft sein muss, wissen wir derzeit noch nicht.

3. Die Umsätze im März haben sich gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert

Das wird vermutlich ebenso schwierig zu erfüllen sein. Bis Mitte des Monats war in vielen Praxen ja noch halbwegs normaler Betrieb.

Und welcher Umsatz ist eigentlich gemeint? Der erwirtschaftete oder der geflossene?

Nicht ganz klar.

Wenn der geflossene Umsatz zählen soll, dann haben Sie das Problem, dass Ihnen ja noch Umsätze aus den Vormonaten „nachlaufen“.

Dieses Problem könnten wir vielleicht lösen, indem wir für Sie eine Bilanz für den März erstellen. In einer Bilanz werden die erwirtschafteten Umsätze dargestellt.

Vielleicht reicht zur Erfüllung dieser Voraussetzung auch ein Nachweis aus der Praxis-EDV, was zumindest bei Zahnärzten problemlos möglich ist.

Sicher wissen wir es (noch) nicht.

4. Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 01.03.2020 sind durch die Corona-Krise weggefallen

Diese Voraussetzung könnte helfen. Wenn Patienten Termine vor dem 1.3.2020 vereinbart haben und mehr als die Hälfte abgesagt wurden, könnte dieses Kriterium erfüllt sein.

Der Nachweise müsste dann anhand des Terminbuches geführt werden. Auch müsste dann dokumentiert werden, wann welcher Patient den Termin gemacht und wieder storniert hat.

Unser Fazit zur NRW-Soforthilfe

Viele von Ihnen werden nun nicht wissen, ob sie eine der Voraussetzungen für die Soforthilfe erfüllen.

Achtung, falsche Angaben stellen einen Subventionsbetrug dar. Hier drohen Geldstrafe oder gar Knast.

Unser Rat lautet daher derzeit:

Warten Sie mit dem Antrag lieber noch etwas ab, bis weitere Zweifelsfragen geklärt sind.

Haben Sie schon an Ihr Versorgungswerk gedacht?

Wenn es wirklich eng wird, sprechen Sie bitte auch mit Ihrem Versorgungswerk.

Welche Beitragsreduktionen sind bei Gewinneinbrüchen möglich?

Kredite/Darlehen

Inzwischen können über Ihre Hausbank die neuen Förderkredite beantragt werden. Details dazu finden Sie hier.

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank bietet zur Überbrückung für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf jederzeit tilgbare Darlehen mit einem Zinssatz von 2,9% an.

Diese werden schnell ausgezahlt und können dann – bei Erfüllung der Voraussetzungen – durch Mittel der KfW oder andere Darlehen umgeschuldet werden.

Ob KfW oder Hausbankdarlehen, derzeit würde ich – bei Bedarf – erstmal mit einem Risikopuffer kalkulieren.

Wenn sich heraus stellt, dass Sie weniger Darlehen in Anspruch nehmen müssen als beantragt, lassen sich die Darlehen „einkürzen“.

Wie geht es mit unserem Finanzsystem weiter und wie verhalte ich mich in Bezug auf meine Finanzen?

Auch diese Frage bekomme ich häufig gestellt.

Ich bin Optimist.

Wir bekommen das hoffentlich in den Griff.

Hören sie nicht auf Verschwörungstheorien

Lassen Sie sich bitte nicht von kruden Verschwörungstheorien im Internet verunsichern.

Es steckt sicherlich nicht die gesamte Weltpolitik unter der Decke, um hinter unserem Rücken planmäßig unser Finanzsystem zu zerstören.

Was gerade passiert, hat auch nichts mit Tempelrittern oder Freimaurern zu tun.

Auch Greta kann nichts dafür. Ausnahmsweise …

Es wird derzeit mit aller Kraft versucht, das Finanzsystem zu retten.

Und dies geschieht durch unvorstellbar hohe Summen, die nun in das System geblasen werden.

Die USA haben ein Konjunkturprogramm in Höhe von rund zwei Billionen US-Dollar aufgelegt inklusive Cash für jeden Bürger. Zuzüglich werden Bürgschaften in ähnlichem Umfang vergeben.

Deutschland steht den USA mit seinem Konjunkturpaket in Höhe von 1,2 Billionen EUR kaum nach.

Sollten diese Summen nicht reichen, kommt mehr.

„Whatever it takes!“

Vieles ist möglich: Inflation, Deflation, Stagflation, Währungskrisen und was weiß ich.

Und keiner weiß genau, wo wir in einem Jahr stehen.

Ich bin mir jedoch sicher, dass auch in zehn Jahren noch Firmen auf dieser Erde stehen werden. Firmen mit Gewinnen.

Die Menschen werden arbeiten und sie werden konsumieren.

Und ganz sicher werden in zehn Jahren mehr Menschen auf diesem Planeten leben als heute.

Irgendwie geht es immer weiter …

Soll ich mein Geld im Garten vergraben?

Ich beobachte derzeit genau, was in den Gärten meiner Nachbarn vor sich geht. Könnte sich irgendwann lohnen…

Also, eine kleine Reserve in Bar zu haben, schadet bestimmt nicht.

Aber ganz ehrlich: Wenn unser Finanzsystem kollabiert, glauben Sie dann, dass Ihre Scheinchen im Garten zu mehr dienen als Dünger für Ihre Blumen?

Wenn Sie in Ihrem Elternhaus leben, dann würde ich im Garten lieber nach Kassetten mit alten DM-Beständen suchen.

Die könnte man nochmal brauchen, ansonsten gärtnern Sie bitte lieber mit Pflanzen.

Soll ich jetzt mein ganzes Geld jetzt Aktien oder Immobilien investieren?

Ich würde dies nicht tun. Im Moment gilt der Grundsatz:

„Cash ist King“

Wenn es Ihnen möglich ist, dann versuchen Sie Reserven für die nächsten 6-12 Monate auf Ihren Konten zu parken.

Sie müssen unbedingt zahlungsfähig bleiben.

Erst darüber hinaus würde ich über Investitionen nachdenken.

Nach wie vor glaube ich langfristig an den Aktienmarkt. Mehr Menschen, mehr Konsumgüter, mehr Gewinne.

Aktien schaden nie.

Ob nach dem ersten Crash der ideale Zeitpunkt zum Aktienkauf ist, weiß kein Mensch.

Selbst wenn eine Aktie um 50% gefallen ist, heißt das nicht, dass die Aktie nicht nochmal und nochmal um 50% fallen kann.

(Der Prozentrechnung sei Dank hat sie dann immer noch einen Wert größer Null …)

Wie schlimm wird es die Weltwirtschaft treffen?

Noch ist das schwer zu sagen …

Ob Firmen überleben, hängt von der Zukunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells ab.

Aber mittelfristig wird es mit den Firmengewinnen wieder nach oben gehen.

Immobilien dürfte es auch bereits getroffen haben.

Auch wenn dies nicht so schnell sichtbar wird.

Auf Immobilienscout hat ein Einfamilienhaus in der Region, welches vor vier Wochen noch 550.000 Euro kosten sollte, inzwischen einen Angebotspreis von 450.000 Euro.

Bauträger die gerade ihre Projekte hochziehen, werden Probleme bekommen, wenn sie nun keine Käufer mehr finden.

Die Preise werden also vermutlich auch im Immobilienbereich fallen.

Niedrige Zinsen und Geldentwertung werden uns vermutlich die nächsten Jahrzehnte begleiten.

Daher gilt für mich auf lange Sicht:

„Cash ist trash“.

Langfristig gehört Geld investiert: in Aktien, Immobilien und Edelmetalle.

Wenn Sie derzeit Fragen zu den o.g. Themen haben, sprechen Sie uns an. Wir Partner versuchen bestmöglich, alle Anrufer noch am selben Tag zu erreichen und Ihnen zu helfen.

[box-blau]Lesetipp:
Unsere Kollegen aus Köln von der Kanzlei Laufenberg & Michels informieren auf ihrer Website detailliert zur Krise und aktualisieren mehrmals täglich. Ein Blick auf die Seite lohnt sich wirklich.[/box-blau]

Bleiben Sie gesund!

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  • Detlef Seuffert Mrz 28, 2020 @ 13:12

    Hallo Herr Hellmann,

    Herzlichen Dank für Ihre kompetente Beratung in diesen un-gesunden und volatilen Zeiten. Gut auch der Hinweis, dass sich Betroffene an ihr Versorgungswerk wenden können. Im VZN arbeiten wir ständig daran, die individuelle Finanzsituation im Rahmen unserer Möglichkeiten erträglicher zu machen.

    Ihnen und Ihrer Familie sowie Ihrem Team alles Gute, bleiben Sie gesund und schlafen Sie mal wieder durch,

    Detlef Seuffert

    • Jens Hellmann Mrz 28, 2020 @ 13:14

      Lieber Herr Dr. Seuffert, vielen Dank für das Lob und für Ihr Engagement für Ihre Kollegen im VZN!

  • Gisbert Mrz 28, 2020 @ 13:26

    Lieber Jens!
    Hut ab !
    Toller Beitrag und 4h ist ein Zeichen 👍

    • Jens Hellmann Mrz 28, 2020 @ 13:32

      Lieber Gisbert, so wie ich Dich kenne ist das doch eigentlich Dein regulärer Arbeitsbeginn. 😉

  • Christoph Werner Mrz 28, 2020 @ 14:33

    Lieber Herr Hellmann,
    ich hoffe, Sie holen den eingebüßten Schlaf mal bald mal nach!
    Für mich hat sich Ihre durchgemachte Nacht jedenfalls gelohnt.
    Vielen Dank
    Christoph Werner

    • Jens Hellmann Mrz 28, 2020 @ 14:35

      Lieber Herr Dr. Werner, vielen Dank für diese netten Worte!

  • Sabine Reineking Mrz 28, 2020 @ 17:06

    Lieber Jens,

    trotz der Lage habe ich bei Deiner Einleitung geschmunzelt. Danke dafür 🙂und danke für die geballten Informationen. Ich hoffe sehr, dass Du in Kürze wieder schlafen kannst.

    Liebe Grüße aus der Quarantäne,
    Sabine

    • Jens Hellmann Mrz 29, 2020 @ 8:35

      Liebe Sabine, sehr gerne geschehen. Gute Besserung für Dich!

  • Martin Hummel Mrz 28, 2020 @ 22:27

    Lieber Herr Hellmann,

    vielen Dank für diesen interessanten Beitrag und Ihren unermüdlichen Einsatz…und das Ganze noch mit Witz und um vier Uhr morgens! Tut gut in diesen Zeiten…

    Liebe Grüße aus München.

    Martin Hummel

    • Jens Hellmann Mrz 29, 2020 @ 8:35

      Lieber Herr Dr. Hummel, vielen Dank und passen Sie auf sich und die Familie auf!

  • Stephan Hinzen Mrz 29, 2020 @ 11:18

    Lieber Herr Hellmann. Herzerfrischend geschrieben, mit Witz (das tut sehr gut in dieser eher miesepetrigen Grundstimmung) und mir zudem inhaltlich aus der Seele gesprochen/geschrieben. Weiter so bitte und bleiben Sie bitte gesund!! Alles Gute aus Münster. Stephan Hinzen

    • Jens Hellmann Mrz 30, 2020 @ 9:19

      Vielen Dank lieber Herr Hinzen!

  • Stephan Schlitt Mrz 29, 2020 @ 16:31

    Hallo Jens

    Sehr gute Ausarbeitung und mit vielen Fakten und immer einem Funken Humor.

    Den Tipp mit der Tanke hilft aber leider auch nicht mehr. Auch dort sind die Regale leer.

    Wir werden alle aus dem Corona-Hype eine Lehre ziehen. Nur leider vergisst der Mensch vieles schnell. Pest, Cholera, Masern, Tollwut und BSE. Keiner redet mehr davon.

    Ich druecke allen die Daumen, dass sie gut und gesund durch diese unangenehme Zeit kommen. Insbesondere Dir mein liebster Netzwerkpartner, deine Familie und deinen Mä.

    VS
    Stephan Schlitt

    • Jens Hellmann Mrz 30, 2020 @ 9:20

      Lieber Stephan, Danke für die netten Worte. Haltet durch!