Vorsicht bei Überweisungen unter Eheleuten

„Schatz, mein Steuerberater sagt, ich darf Dir nichts überweisen.“

Hätten Sie das gewusst?

Der Bundesfinanzhof entschied (Az.: II-R-41/14), dass eine Geldüberweisung durch den Ehemann auf das Konto der Ehefrau eine Schenkung darstellt.

Und zwar auch dann, wenn die Ehefrau behauptet, dass ihr das Geld sowieso schon zur Hälfte gehört habe.

Sie muss das dann leider auch beweisen können.

Auch eine Überweisung von einem Einzelkonto auf ein Gemeinschaftskonto kann gefährlich sein.

Aber keine Sorge, meist können Überweisungen an den Ehegatten ohne steuerliche Konsequenzen getätigt werden, zumal der Schenkungsteuerfreibetrag unter Eheleuten über einen Zehnjahreszeitraum bei 500.000 EUR liegt.

Und wenn der Ehegatte für den Notfall an das Konto kommen soll, dann können Sie mit Kontovollmachten arbeiten.

Das Erteilen einer Vollmacht löst übrigens keine Steuern aus. Ausnahmsweise …