Warum die Steuererklärung nicht auf den Bierdeckel passt

Wäre es nicht wunderbar, wenn sich die Steuererklärung auf einem Bierdeckel machen ließe?

Vielleicht könnte man die lästige Pflicht dann auch gleich mit einem Besuch im Biergarten verbinden.

Und zwischen den Strichen des Kellners für das zweite und dritte Bier notiert man kurz sein Einkommen, multipliziert dies mit einem für alle Bürger bekannten Steuersatz, unterschreibt und fertig ist die Laube.

Eins ist sicher, viele Finanzämter hätten dann die Steuererklärung schon am 2. Januar im Briefkasten.

Okay, die Steuererklärung würde dann eben nach Kneipe und weniger nach Druckerpatrone riechen. Aber was soll’s? Dafür stiege das Aufkommen der Biersteuer …

Mit seiner Idee, dass die Steuererklärung auf einen Bierdeckel passen sollte, wurde der CDU-Politiker Friedrich Merz im Bundestagswahlkampf 2004 berühmt.

Ganz offen, hätte Herr Merz seine Idee von einem Steuersystem durchgesetzt, hätte es immer noch mehr als einen Bierdeckel bedurft.

Im Kern ging es ihm darum, dass jeder das Prinzip von Steuersätzen verstehen soll.

Das bisherige System der Steuersätze sollte über den Haufen geworfen werden und dafür sollte es lediglich noch drei Steuersätze in Deutschland geben.

Moment mal, wie viele Steuersätze haben wir denn überhaupt in Deutschland und warum sind diese wichtig?

Steuern in der Bibel

Zu Zeiten Moses war es mit den Steuersätzen vergleichsweise einfach.

Man zahlte den „Zehnt“ an die Kirche oder einen Fürsten.

Ein einziger Steuersatz. Für alle.

Wirklich alle?

Vermutlich nicht. Es wird wohl auch damals schon Streit darüber gegeben haben, wer den Zehnt wofür zu zahlen hat.

Garantiert war das Steuersystem aber einfacher.

Für seine Steuerklärung brauchte man nicht einmal den berühmt berüchtigten Bierdeckel.

Zehn Finger reichten.

Der Zehnt in Deutschland hielt sich übrigens bis ins neunzehnte Jahrhundert.

Ende des neunzehnten Jahrhunderts führten die Preußen dann erstmalig eine so genannte Steuerprogression ein.

Ein modernes Steuersystem sollte es sein, in welchem die Einkommensteuer 0,6 bis 4 Prozent betrug.

Geradezu niedlich, oder?

Was bedeutet Steuerprogression?

Progression bedeutet, dass höhere Einkommen mit höheren Steuersätzen belastet werden.

Starke Schultern können eben mehr tragen als schwache Schultern. Sagen die Politiker.

Ist das fair?

Da kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Denn auch bei einem einheitlichen Steuersatz zahlt jemand mit einem höheren Einkommen auch mehr Steuern.

Stellen Sie sich vor, Sie wären eine Blattschneiderameise und ein ganzer Haufen Blätter muss zum Ameisenhügel geschleppt werden.

Jede Ameise soll ein Blatt tragen.

Sie sind aber eine ausgesprochen große Ameise. Sie sind doppelt so stark wie Ihre Freunde. Wieviele Blätter sollen Sie nun tragen?

Zwei würde man meinen. Bei unserem Steuersystem „mit Progression“ wären es aber drei.

Stammtischparolen

Eigentlich sollte Wissen über Steuersätze in Deutschland schon in der Schule vermittelt werden, oder?

Wird es aber nicht. Immer wieder höre ich Stammtischparolen zu Steuersätzen.

Besonders gut gefällt mir:

„Ich höre ab Oktober auf zu arbeiten, sonst muss ich bei meinem Steuersatz so viel Steuern zahlen.“

Bei dieser Aussage sträuben sich mir die Nackenhaare.

Also eines ist mal sicher:

[box-gelb]Sie können sich durch Mehreinkommen steuerlich nicht schaden![/box-gelb]

Denn es gibt …

Mehrere Steuersätze

Sie haben also nicht nur einen Steuersatz. Sie haben viele Steuersätze.

Jeder Euro den Sie verdienen, wird unterschiedlich besteuert.

Der nächste Euro immer etwas höher als der vorherige. Und zwar so lange, bis Sie die „Flat“ erreichen, den so genannten Spitzensteuersatz.

Wenn Sie wissen wollen, wie genau Ihr Einkommen besteuert wird, benötigen Sie erst einmal eine Einkommensteuertabelle.

Singles schauen in die so genannte „Grundtabelle“, Verheiratete in die „Splittingtabelle“.

Soli und Kirchensteuer nicht vergessen

Bei den Steuertabellen müssen Sie allerdings ein bisschen aufpassen. Häufig ist der Solidaritätszuschlag nicht mit ausgewiesen und die Kirchensteuer ist fast nie mit dabei (falls Sie in der Kirche sind).

Die Kirchensteuer beträgt – je nach Bundesland – 8 bis 9 Prozent der Einkommensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer.

Dann müssen Sie auch noch die Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens (ZvE) kennen.

Ihr zu versteuerndes Einkommen finden Sie relativ weit hinten in Ihrem Steuerbescheid.

Dabei handelt es sich nicht um den Gewinn aus Ihrer selbständigen Tätigkeit, zum Beispiel Ihrer Arztpraxis oder Ihrem Unternehmen.

Denn vom Gewinn dürfen noch bestimmte Kosten, wie zum Beispiel Versicherungen, Spenden, Kinderfreibeträge usw. noch (teilweise) abgezogen werden.

Ab welchem Einkommen geht es los?

Wenn Sie sich die Steuertabelle für Singles ansehen, werden Sie eines feststellen:

Die ersten ca. 8.800 EUR Ihres Einkommens werden überhaupt nicht versteuert.

Bei einem Einkommen von 9.000 EUR zahlt man etwa 25 EUR Einkommensteuer.

Und bei 9.100 EUR sind es 39 EUR.

Was für einen Steuersatz haben Sie nun bei einem solchen Einkommen?

Durchschnitts- und Grenzsteuersatz

Im Durchschnitt haben Sie bei einem Einkommen in Höhe von 9.100 EUR nun 39 EUR, somit 0,4 Prozent Steuern gezahlt.

Das ist also Ihr durchschnittlicher Steuersatz.

Die letzten 100 EUR, die Sie verdient haben, wurden aber mit 39 EUR – 25 EUR = 14 EUR versteuert. Dies macht 14 Prozent.

Das ist der so genannte Grenzsteuersatz.

Dieser wird für jeden dazu kommenden Euro etwas höher. Dadurch verändert sich aber nicht die Steuerbelastung für die verdienten Euros darunter.

Sie können also Ihr Einkommen nicht mit höheren Steuersätzen „infizieren“.

[box-gelb]Verdienen Sie also gerne so viel Sie können und bei einem Einkommensplus wird netto auch immer mehr übrig bleiben.[/box-gelb]

Der Spitzensteuersatz

Ab einem Einkommen von ca. 54.000 EUR beginnt für Singles der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent (zzgl. 9 Prozent Kirchensteuer und 5,5 Prozent Soli sind es dann 48 Prozent) für jeden dazu verdienten Euro.

Ab einem Einkommen von ca. 256.000 EUR gibt es dann allerdings nochmal einen kleinen Sprung auf 45 Prozent.

Hier schlägt die so genannte „Reichensteuer“ zu.

Ok, Sie kennen jetzt Ihren Grenzsteuersatz. Aber was bringt Ihnen das?

Folgendes:

[box-gelb]Wenn Sie wissen wollen, wie sich „absetzbare“ Kosten für Sie persönlich steuerlich auswirken, müssen Sie mit dem Grenzsteuersatz rechnen.[/box-gelb]

Was heißt „absetzen“?

Vor meiner Steuerkarriere war ich oft neidisch, wenn ich in ein Restaurant eingeladen wurde.

Nicht selten steckte sich dann irgendjemand aus der Runde die Rechnung mit einem großen Grinsen ein.

Mit den Worten „Kann ich absetzen!“

Wie habe ich das verstanden?

Ich verstand das so: Kostet mich nichts.

Und manchmal merke ich, dass ich mit diesem Irrglauben nicht ganz alleine gewesen bin.

Daher noch einmal ganz deutlich:

[box-gelb]Liegen Sie mit Ihrem Einkommen im Bereich des Spitzensteuersatzes, werden sich absetzbare Kosten mit Ihrem „Grenzsteuersatz“ in Höhe von 42 Prozent (+ Soli + Kirchensteuer) auswirken.[/box-gelb]

Das Finanzamt spendiert Ihnen auf absetzbare Kosten also maximal etwa die Hälfte dazu.

Rutschen Sie mit Ihrem Einkommen als Single unter 54.000 EUR, wird es weniger.

Daher ist ein wichtiger Grundsatz entgegen aller Stammtischparolen:

[box-grau]Besser Kosten einsparen als Kosten absetzen![/box-grau]

Kosten optimal ausnutzen

Aber wenn Sie schon Kosten haben, dann wäre es schön, wenn sich diese zu einem möglichst hohen Steuersatz auswirkten.

Angenommen Sie verdienen jedes Jahr 120.000 EUR. Und wir unterstellen einmal, dass Sie steuerlich Kosten in Höhe von 100.000 EUR produzieren könnten.

Dann wäre es „Verschwendung“, wenn diese Kosten in voller Höhe in einem Jahr abgesetzt würden.

Denn Sie hätten anschließend nur noch ein Einkommen in Höhe von 20.000 EUR.

Sie lägen dann deutlich unter dem Spitzensteuersatz. Das Finanzamt würde Ihnen also nicht mehr etwa die Hälfte der Kosten erstatten, sondern deutlich weniger.

Würden Sie die Kosten auf zwei Jahre verteilten, blieben Sie in beiden Jahren im Bereich des Spitzensteuersatzes und hätten den maximalen Steuervorteil.

Das spart Ihnen einige tausend Euro.

Rücklagen optimal planen

Den Grenzsteuersatz brauchen Sie auch, wenn Sie Ihre Steuerrücklagen planen.

Denn steigen Ihre Gewinne müssen Sie Ihre Steuerrücklagen aufstocken. Und die Steuer auf die Mehrgewinne berechnet sich eben nach Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz.

[box-gelb]Verdienen Sie gut, dann gehört schnell die Hälfte des Mehrgewinns auf ein Rücklagenkonto. [/box-gelb]

Behalten Sie also Ihre Gewinne im Auge und verlassen Sie sich nicht darauf, dass die aktuellen Steuervorauszahlungen wirklich zu Ihrem persönlichen Einkommen passen.

Sind Sie zum Beispiel Zahnarzt, vergleichen Sie bitte die Honorarumsätze Ihrer Praxis-EDV mit den Honorarumsätzen des Vorjahres.

Sind diese gestiegen, spricht viel dafür, dass eine Steuernachzahlung droht.

Stimmen Sie sich darüber so früh wie möglich mit Ihrem Steuerberater ab, damit es am Jahresende keine bösen Überraschungen gibt.

Das Fazit

Es bleibt mit den Steuersätzen in Deutschland also etwas komplizierter als bei der Bierdeckel-Variante. Und das wird sich – ich verspreche es Ihnen – in den nächsten Jahren auch nicht ändern.

Dafür bleibt Ihnen der Platz auf dem Bierdeckel allerdings für weitere Striche des Kellners.

Mein Tipp: Bestellen Sie beim nächsten Kneipenbesuch also nach dem zweiten ruhig noch das dritte Bier und vergessen Sie Ihre Steuererklärung.

Lassen Sie uns lieber Ihre Steuererklärung machen und genießen Sie den Abend.

Dann wissen Sie auch, dass die Kopfschmerzen am nächsten Tag nicht von den Zahlen auf dem Bierdeckel kamen …

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