Das Finanzgericht hält sechs Prozent Zinsen weiterhin für angemessen

Wussten Sie, dass das Finanzamt mit Zinsen ordentlich Geld verdient?

15 Monaten nach Ablauf eines SteuerJahres geht es los mit der Zinsberechnung:

Für Nachzahlungen – aber auch für Erstattungen – fordert beziehungsweise zahlt das Finanzamt 0,5 Prozent Zinsen pro Monat. Macht satte 6 Prozent pro Jahr.

„Welch ein Wucher!“

… sagen diejenigen, die von Steuernachzahlungen betroffen sind.

So auch ein Steuerzahler, der sich vor dem Finanzgericht Münster gegen die Zahlung von mehreren tausend Euro Zinsen wehren wollte.

Vor Gericht argumentierte er, dass der Zinssatz in der derzeitigen Niedrigzinsphase nicht mehr marktgerecht sei.

Doch es bleibt bei den 6 Prozent, urteilten die Richter vom Finanzgericht Münster (Az.: 10 K 2472/16).

Schließlich gäbe es diesen Zinssatz schon seit 1961 und lange Zeit hätten Steuerzahler von dem im Marktvergleich niedrigen Zinsen profitiert.

Darüber hinaus käme der Zinssatz auch bei Steuererstattungen zum Tragen.

Das Urteil wird zur Überprüfung noch vor dem Bundesfinanzhof landen. Mal sehen, wie das oberste deutsche Steuergericht hier entscheidet.

In den meisten Fällen lassen sich Steuernachzahlungszinsen aber ganz einfach vermeiden:

Durch die rechtzeitige Anpassung der Steuervorauszahlungen.