Coaching-Seminare meist nicht steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Hamburg hatte am 20.09.2016 darüber zu entscheiden, ob ein angestellter Abteilungsleiter die Kosten für ein allgemeines Lebens-Coaching-Seminar von der Steuer absetzen darf.

Das Finanzgericht entschied gegen den Kläger.

Man könne hier nicht erkennen, dass die Kosten ganz überwiegend durch den Beruf veranlasst waren. Auch wenn das Seminar sicherlich im Beruf hilfreich ist, reicht dies für den Ansatz in der Steuererklärung nicht.

Das Finanzgericht deutete aber an, dass die Entscheidung vermutlich anders ausgefallen wäre, wenn das Seminar sich z.B. speziell an Führungskräfte oder eine bestimmte Berufsgruppe gerichtet hätte und die Lerninhalte auf diese Gruppe zugeschnitten gewesen wären.

Achten Sie bei der Buchung eines entsprechenden Coaching-Seminars also idealerweise darauf, dass (irgendein) ein Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit gegeben ist.