Am 26.09.2021 ist es soweit.
Bundestagswahl. Ein neues Parlament.
Von Berufs wegen bin ich gespannt, was uns erwartet.
Denn schließlich haben die Parteien in Deutschland sich auch steuerlich für die kommende Legislaturperiode einiges vorgenommen.
Grund genug uns vor der Wahl einmal mit den einzelnen Wahlprogrammen zu beschäftigen.
Welche finanziellen und steuerlichen Änderungen können die Bürger bei einem Erfolg der Grünen in der Bundestagswahl erwarten?
Vorweg:
[box-grau]Ich sehe mir die Wahlprogramme für Sie alleine aus steuerlicher/wirtschaftlicher Sicht an.Und nur, soweit Sie als gut verdienende Selbständige meines Erachtens davon betroffen sind.
Dabei bemühe ich mich, nicht erkennen zu lassen, welcher Partei ich meine Stimme geben werde …[/box-grau]
Seiteninhalt
- Engergiegeld für alle?
- Änderungen für Unternehmen
- Änderungen für Familien
- Änderungen für Immobilienbesitzer
- Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Heimarbeit
- Mindestlohn
- Entgeltgleichheitsgesetz
- Anpassung der Steuertarife
- Steuerpflicht für Staatsangehörigkeit
- Steuerliche Anpassungen für Sparer
- Edelmetalle
- Pläne für die Altersvorsorge
- Wegfall des Ehegattensplittings
- Vermögensteuer
- Kryptowährungen
- Umsatzsteuer
- Die Bürgerversicherung
- Fazit des steuerlichen Programms der Grünen
Engergiegeld für alle?
Im Wahlkampf kräftig beworben wird das geplante Energiegeld.
Was der Staat aus der CO2-Bepreisung einnimmt, soll an die Bürger wieder ausgezahlt werden.
Und zwar pro Kopf. Jeder soll hier profitieren.
Wieviel dabei heraus springen soll? Das lässt das Wahlprogramm offen.
Änderungen für Unternehmen
Mietrecht für Unternehmer
Unternehmer sollen zukünftig mehr Schutz in ihren Unternehmensmietverträgen erhalten.
Die Mietpreisbremse gilt bisher ja nur für Wohnraum. Nun wird auch über eine Mietpreisbremse für Unternehmen nachgedacht.
Außerdem soll der Kündigungsschutz verbessert und mehr Rechte zur Mietvertragsverlängerung eingeführt werden.
Neue Rechtsform für Unternehmen?
Eine neue Rechtsform für Unternehmen soll her. Zumindest für solche Unternehmer, die „ihr Unternehmen nicht als individuell konjugierbares Vermögen“ verstehen.
Die Grünen nennen solches Firmenvermögen „Verantwortungseigentum“.
Gewinne müssen bei Wahl einer solchen Rechtsform reinvestiert oder gespendet werden. Die Stimmrechte im Unternehmen haben beispielsweise die Beschäftigen.
Also irgendwie eine Mischung aus Stiftung und Genossenschaft. Ob diese Rechtsform tatsächlich praxistauglich ist?
Es wird sich vielleicht zeigen.
Förderung von Existenzgründern
Die Grünen möchten mehr Menschen in die Selbständigkeit verhelfen.
Gründern, die die UN-Nachhaltigkeitsziele einhalten und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchlaufen haben, sollen Einmalbeträge bis zur Höhe von 25.000 Euro winken.
Melde- und Beitragspflichten in den ersten zwei Jahren nach Gründung sollen weitgehend wegfallen.
Hilfen für Unternehmer mit Corona-Sorgen
Steuerlich ist ja in der Pandemie schon einiges passiert. Wir haben in unseren Blogartikeln ausführlich darüber berichtet.
Die Grünen versprechen für von der Pandemie betroffene Unternehmen „attraktive und zeitlich begrenzte bessere Abschreibungsmöglichkeiten“.
Was genau das bedeutet? Ich weiß es leider nicht.
Wer jedoch in Zeiten der Pandemie Staatshilfen bekommen hat, soll keine Dividenden ausschütten dürfen.
Ob dies auch für inhabergeführte GmbHs gelten soll?
Vermutlich nicht, aber das Wahlprogramm liefert diesbezüglich keine Details.
Änderungen für Familien
Ja, es ist aktuell etwas kompliziert. Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, etc.
Nach dem Willen der Grünen soll es hier einfacher werden.
Es soll die Kindergrundsicherung kommen. Für jedes Kind einen festen Geldbetrag. Für Geringverdiener soll es Zuschläge geben.
Auch das Elterngeld soll reformiert werden.
Es soll auf 24 Monate ausgeweitet werden. Je acht Monate je Elternteil und weitere acht Monate zur flexiblen Aufteilung untereinander.
Änderungen für Immobilienbesitzer
Die Photovoltaik ist natürlich ein Herzensthema der Grünen.
Die Anlage auf dem Hausdach soll zum Standard werden. Dafür gibt es dann Förderungen.
Die Mietpreisbremse soll verschärft werden.
Ausnahmen sollen abgeschafft werden. Mietpreiserhöhungen sollen auf 2,5% im Jahr innerhalb des Mietspiegels begrenzt werden.
Die Grundsteuer soll außerdem zukünftig nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Eigenbedarfskündigungen sollen deutlicher auf die tatsächliche Nutzung durch die Eigentümer und die nahen Verwandten beschränkt werden.
Aufhebung der Spekulationsfrist?
Teuer wird es für Immobilienbesitzer, wenn die bisherige Steuerfreiheit von Immobilienverkäufen nach zehn Jahren abgeschafft wird.
Laut dem Wahlprogramm müssen „Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften angemessen besteuert werden“.
Das klingt doch sehr nach Abschaffung der Steuerfreiheit.
Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, die Grunderwerbsteuer für Wohnungsunternehmen höher und für Selbstnutzer niedriger festzusetzen.
Damit würde das Prinzip eines einheitlichen Grunderwerbsteuersatzes je Bundesland aufgegeben.
Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Eine interessante Änderung für Managergehälter ist geplant. Über 500.000 Euro sollen diese nicht mehr steuerlich absetzbar sein.
Wer sind eigentlich diese „Manager“?
Das Gesellschafts-, Handels- und Steuerrecht kennt diesen Begriff jedenfalls nicht.
Team-Chefs beim Fußball vielleicht? Menschen mit Führungsaufgaben? Oder nur Vorstände von Aktiengesellschaften?
Vermutlich sind letztere gemeint.
Die Diskussion um „Managergehälter“ habe ich allerdings nie verstanden.
Meines Wissens werden die Vorstände der deutschen Aktiengesellschaften von den Aktionären bezahlt und nicht vom Staat.
Und solange die Aktionäre doch kein Problem mit den Gehältern haben, muss man dann als Staat eingreifen?
Heimarbeit
Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, sollen sich künftig etwaige Mehrkosten vom Arbeitgeber erstatten lassen oder zumindest steuerlich absetzen dürfen.
Das ganze soll kombiniert werden mit einem Recht des Arbeitnehmers auf „mobiles Arbeiten“.
Mindestlohn
Der Mindestlohn soll auch angepasst werden. Nach oben.
12 Euro soll es zukünftig pro Stunde für Arbeitnehmer mindestens geben. Hierbei soll es auch keine Ausnahmen für nicht Volljährige oder Langzeitarbeitslose geben.
Entgeltgleichheitsgesetz
Ferner soll es ein Entgeltgleichheitsgesetz geben.
Auch kleine Unternehmen sollen verpflichtet werden, von sich aus über die unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen in ihren Firmen zu berichten.
Und über die Maßnahmen zur Schließung etwaiger Gehaltslücken zwischen den Geschlechtern soll ebenfalls berichtet werden.
Anpassung der Steuertarife
Der Grundfreibetrag soll erhöht werden mit dem Ziel, kleine Einkommen zu entlasten. Wobei vom Grundfreibetrag natürlich jeder profitiert.
Der Spitzensteuersatz soll hingegen steigen.
Ab 100.000 Euro Einkommen für Singles bzw. 200.000 bei Ehepaaren soll der Spitzensteuersatz von 45% greifen (bisher 42%).
Ab 250.000 bzw. 500.000 Euro kommt dann die bekannte Reichensteuer. Nur liegen wir dann nicht mehr bei 45%, sondern bei 48% Reichensteuersatz.
Steuerpflicht für Staatsangehörigkeit
Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat, zahlt in Deutschland (meist) Steuern. Das ist das Prinzip bisher.
Die Grünen möchten dies ändern.
Zusätzlich soll eine Steuerpflicht nach dem Nationalitätsprinzip eingeführt werden. Zumindest dann, wenn man ein „hohes“ Einkommen erzielt.
Steuerliche Anpassungen für Sparer
Die vom Sozialdemokraten Peer Steinbrück einst eingeführte Abgeltungssteuer soll gekippt werden. Damals hieß es von Herrn Steinbrück:
„25% von X ist besser als 42% von nix.“
Diese Überzeugung teilen die Grünen in ihrem Wahlprogramm nicht.
Kapitalerträge, also in erster Linie Zinsen sollen also nicht mehr mit 25%, sondern mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Dividenden hingegen sollen weiter nur teilweise besteuert werden.
Dies ist übrigens nur systemgerecht, da ja bereits eine Besteuerung auf Ebene der Kapitalgesellschaften stattgefunden hat.
Edelmetalle
Abgeschafft werden soll auch die Möglichkeit eines steuerfreien Verkaufs von Edelmetallen, Rohstoffen, etcetera nach einer Haltefrist von einem Jahr.
Dies dürfte dann eigentlich kein Problem für Gold werden, was Sie schon seit über einem Jahr halten.
Vermutlich müsste man hier dann zukünftig trennen. Demnächst müssen Sie also zwei Häufchen im Safe bauen.
Eines mit „altem steuerfreien Gold“ und eins mit „neuem steuerpflichtigen Gold“ bauen.
Am besten ein Post-It dran, damit man nicht durcheinander kommt. Und bitte die Kinder nicht mehr mit den Türmchen spielen lassen.
Pläne für die Altersvorsorge
Alle sollen künftig in eine Bürgerversicherung einzahlen. Bereits bestehende Altersvorsorgeinstrumente sollen berücksichtigt werden.
Selbständige ohne Absicherung und Abgeordnete sollen einzahlen.
Riester- und Rürup-Renten sollen durch einen staatlich verwalteten „Bürger*innenfonds“ ersetzt werden.
Zulagen sollen hier Menschen mit niedrigem Einkommen erhalten. Jeder der nicht widerspricht, soll in diesen Fonds einzahlen.
Hierüber soll auch die betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter abgebildet werden können.
Alte Riester- und Rürupverträge sollen nicht angepackt werden, behalten also Ihre Gültigkeit und Wirksamkeit.
Wegfall des Ehegattensplittings
Neu geschlossene Ehen sollen ein anderes Steuermodell erhalten.
Das Splittingverfahren soll fallen und an die freie Stelle tritt nach dem Willen der Grünen eine „individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag“.
Haben Sie den Unterschied verstanden?
Ich leider nicht.
Vermögensteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat wenig zu tun.
Mit der Vermögensteuer musste es sich ja vor mehr als einem Vierteljahrhundert zuletzt beschäftigen.
Es wird also Zeit, diese Steuer mal wieder auszugraben. Denn große Vermögen sollen wieder besteuert werden.
Besitzt jemand mehr als zwei Millionen Euro, sollen 1% Steuern zukünftig zu zahlen sein.
Die Werte Ihrer Unternehmen sollen hierbei „in wirtschaftlich gebotenem“ Umfang begünstigt werden.
Sollte es nicht mit der Wiedereinführung der Vermögensteuer klappen, soll die Erbschaftsteuer erhöht werden.
Kryptowährungen
Bei Kryptowährungen will man raus aus der Anonymität. Ab einer gewissen Schwelle sollen die wirtschaftlich Berechtigten der Währungen ermittelt werden können.
Die Steuerfreiheit bei einem Verkauf nach 12 Monaten soll auch hier kippen.
Umsatzsteuer
Ausnahmen bei der Umsatzsteuer sollen abgebaut werden.
Welche?
Dazu schweigt sich das Programm aus.
Die Heilberufe dürften hier nicht betroffen sein, denn eine etwaige Umsatzsteuer will man sicherlich nicht den Krankenkassen aufhalsen.
Die Bürgerversicherung
Das Krankenversicherungssystem soll reformiert werden.
Auch Beamte, Unternehmer und Abgeordnete sollen künftig einkommensabhängig einzahlen.
Das gesamte Einkommen ist hier relevant. Also beispielsweise auch Kapitalerträge.
Fazit des steuerlichen Programms der Grünen
Umverteilung. Von oben nach unten. Ferner soll der Staat mehr regeln als bisher.
Die Wahlprogramme aller Parteien finden Sie übrigens hier.