Bundestagswahl 2021 – Das Wahlprogramm der CDU/CSU

Am 26.09.2021 ist es so weit. 

Bundestagswahl. Ein neues Parlament.

Wir sind – so denke ich – alle gespannt was uns erwartet.

Von Berufs wegen bin auch ich gespannt.

Denn schließlich haben die Parteien in Deutschland sich auch steuerlich für die kommende Legislaturperiode einiges vorgenommen.

Heute nehmen wir uns noch das Programm der Union vor …

Damit haben wir hoffentlich alle Parteien zusammen, bei denen man von einer Regierungsbeteiligung ausgehen kann.

Ich spare mir damit sämtliche Ausführungen über die Wahlprogramme der Linken, der AFD, der Piraten, der grauen Panther und so weiter.

[box-grau]Ich habe mir das Wahlprogramm der CDU/CSU für Sie alleine aus steuerlicher/wirtschaftlicher Sicht angesehen. 

Und nur, soweit Sie meines Erachtens davon betroffen sind.

Dabei bemühe ich mich, nicht erkennen zu lassen, welcher Partei ich meine Stimme gebe.[/box-grau]

Legen wir los. 

Welche finanziellen und steuerlichen Änderungen können die Bürger bei einem Erfolg der CDU/CSU  in der Bundestagswahl erwarten?

Ich nehme vorweg:

Die CDU/CSU hält sich in ihrem durchaus umfangreichen Programm steuerlich sehr zurück. Das große Ziel der Union ist es, Unternehmen von Steuern und Bürokratie zu entlasten. 

Wegfall des Solidaritätszuschlags

Der „Soli“ hat – wenn es nach der Union geht – endgültig ausgedient. 

Er soll schrittweise abgeschafft werden. Derzeit zahlen den (umstrittenen Soli) ja nur noch die „Besserverdiener“. 

Aber auch kleine und mittlere Einkommen möchte die CDU/CSU in dem Zusammenhang entlasten. 

Lösung für die kalte Progression

Werden derzeit Löhne an die Inflationsrate angepasst, hat der Arbeitnehmer dennoch weniger Geld in der Tasche.

Denn die Lohnerhöhung wird mit dem nun gestiegenen Grenzsteuersatz versteuert. Diesen Effekt nennt man „kalte Progression“.

Die CDU/CSU wünscht sich hier eine regelmäßige Anpassung der Steuertarife an die Inflationsrate.

Geplante Änderungen für Unternehmen

Gewinne, die von GmbHs nicht ausgeschüttet werden, unterliegen derzeit einer Steuerbelastung in Höhe von 30%.

Bei Ausschüttung fällt dann nochmal die Abgeltungsteuer an.

Die CDU/CSU möchte die Steuerbelastung für nicht ausgeschüttete Gewinne auf 25% senken und diese Möglichkeit für Unternehmen aller Rechtsformen schaffen.

Also auch für Einzelunternehmer. 

Wenn Sie also beispielsweise Ihre Gewinne zur Tilgung der betrieblichen Schulden nutzen, würden diese Gewinne also nur mit 25% besteuert. 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird bereits – wie eine Vorauszahlung – auf die Einkommensteuer angerechnet. Zumindest teilweise, je nach Hebesatz der Gemeinden. 

Hier möchte die Union Verbesserungen für Unternehmen erreichen. Was im Grunde nur eine höhere Anrechnung bedeuten kann. 

Verluste in Unternehmen

Die steuerliche Verlustverrechnung mit Gewinnen der Vorjahre und folgenden Jahre soll verbessert werden. 

Neue Abschreibungsmöglichkeiten

Die degressive Abschreibung soll dauerhaft zurück ins Steuerrecht.

Bei der degressiven Abschreibung starten sie mit hohen Beträgen, die sich Jahr für Jahr vermindern. 

Dauerhaft verankert werden sollen auch die schnellen Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in digitale Technologien (Server, EDV, 3d-Drucker, etc.). 

Statusfeststellung bei GmbH-Geschäftsführern

Bei Geschäftsführern einer GmbH stellt sich häufig die Frage, ob die Anstellung sozialversicherungsfrei oder sozialversicherungspflichtig erfolgt.

Die verbindliche Klärung erfolgt heute über ein so genanntes „Statusfeststellungsverfahren“. 

Dieses Verfahren soll laut Wahlprogramm vereinfacht und beschleunigt werden. 

Förderung von Existenzgründern

Es soll weniger werden mit dem Papierkram.

Nach Gründung soll es ein bürokratiefreies Jahr geben. Auch im zweiten Jahr sollen bürokratische Belastungen auf ein Minimum reduziert werden. 

Dies soll vor allem für steuerrechtliche Regeln gelten. Unternehmensgründungen sollen innerhalb von 24 Stunden online möglich sein. 

Unternehmensverkäufe

Aktuell gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bereits Steuervergünstigungen für Unternehmensverkäufe.

Unter der Überschrift „Nachfolge im Betrieb einfacher regeln“ schreibt die CDU, dass Steuerentlastungen bei Unternehmensübergaben geprüft werden sollen.

Daraus lässt sich wohl schließen, dass hier die steuerlichen Entlastungen verbessert werden sollen. 

Änderungen für Familien

Das Ehegatten-Splitten soll bleiben. 

Die Kinderfreibeträge sollen perspektivisch auf den Grundfreibetrag eines jeden Steuerzahlers steigen. Dies soll der Einstieg in ein „Kindersplitting“ sein. 

Bezahlt man derzeit Firmen oder Angestellte um Unterstützung im eigenen Haushalt zu erhalten, gibt es bereits Steuervergünstigungen.

Diese sollen weiter verbessert werden. Details werden nicht genannt. 

Geplante Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Lohnzusatzkosten sollen bei maximal 40% gehalten werden.

Bereits jetzt gibt es einige Lohnbestandteile, die beim Arbeitnehmer keine Steuer- oder Sozialversicherungspflicht auslösen. 

Hier sollen weitere Vereinfachungen kommen.

Die Minijobgrenze soll ebenfalls angepasst werden: von 450 EUR auf 550 EUR pro Monat.

Die Grenze soll auch zukünftig mit der Entwicklung des Mindestlohns angehoben werden. 

Arbeitsverträge können nach dem Wunsch der CDU auch zukünftig ohne jeden Sachgrund weiterhin auf zwei Jahre befristet werden. 

Die tägliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz soll abgeschafft und stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit eingeführt werden.

Hiermit will man Flexibilität für Unternehmen und Arbeitnehmer schaffen. 

Zeitwertkonten sollen Arbeitnehmern künftig die Möglichkeit geben, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen.

Eltern sollen Arbeitszeiten ansparen können, um in der Familienphase ohne finanzielle Nachteile weniger arbeiten zu dürfen. 

Anpassungen für Rentner

Die Renten sollen weiterhin an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt werden.

Steuerlich soll sicher gestellt werden, dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung der Renten kommt.

Der BFH hatte vor einigen Wochen in zwei Urteilsfällen darauf hingewiesen, dass bei vielen Rentnern zukünftig eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung droht. 

Pläne für die Altersvorsorge

Auch die Union fordert wie die anderen – bisher beleuchteten – Parteien eine Pflicht zur Altersvorsorge für alle Selbständigen.

Allerdings soll man zwischen verschiedenen Vorsorgearten wählen dürfen. Explizit hält die CDU/CSU an den Versorgungswerken der freien Berufe fest.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge soll es ein neues attraktives Konzept für alle geben. 

Ein Standardprodukt soll geschaffen werden, welches für alle Arbeitnehmer, die nicht widersprechen, verpflichtend ist. 

Das Produkt soll ohne Abschlusskosten und mit niedrigen Verwaltungskosten auskommen. Dazu sollen staatliche Förderungen kommen. 

Insgesamt soll die Altersvorsorge mehr auf Kapitaldeckung anstatt auf das bisherige Umlagesystem gestützt werden. 

Künstler sollen über die die Stärkung der Künstlersozialversicherung bessere Absicherung erhalten. 

Änderungen für Sparer

Der Sparer-Pauschbetrag soll angehoben werden. Zinsen und Dividenden sollen also in höherem Umfang steuerfrei gestellt werden. 

Wenn es denn mal wieder Zinsen gibt. 

Digitalisierung der Steuererklärungen

Der digitale Steuerbescheid und die digitale Kommunikation mit Behörden soll die Regel werden. 

Ab Frühjahr 2022 soll man sich aus den Daten des Finanzamts bereits eine vorausgefüllte Steuererklärung 2021 laden können. 

Vermögensteuer und Erbschaftsteuer

Überlegungen zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer tritt die CDU laut Wahlprogramm entschieden entgegen. Die Vermögensteuer sei eine „Wohlstandsbremse“. 

Auch bei der Erbschaftsteuer soll es keine Steuererhöhungen geben. 

Immobilienbesitzer

Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, Freibeträge für die Grunderwerbsteuer einzuführen.

Der CDU schweben hier 250.000 Euro für jeden Erwachsenen und 100.000 Euro pro Kind vor. 

Die derzeit befristeten Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Mietwohnungsneubau sollen verlängert werden. 

Auch soll die energetische Sanierung von Betriebsgebäuden und vermieteten Wohnungen steuerlich besser gestellt werden. 

Umsatzsteuer

Die Schwellenwerte für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen sollen erhöht werden. 

Auf welchen Wert?

Das erfährt man leider nicht. 

Hoffen wir, dass viele von Ihnen zukünftig nicht mehr monatlich Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. 

Fazit des steuerlichen Programms der CDU/CSU

Vieles bleibt, wie es ist. Teurer soll es nicht werden.

Vielmehr sind steuerliche Entlastungen für jedermann geplant. 

Steuerlich gesehen stehen sich somit CDU/CSU und FDP sehr nah.

Komplett gegenteilige Standpunkte bei den „Besserverdienern“ vertreten SPD und die Grünen

Wie hier Kompromisse in Koalitionsgesprächen möglich sein sollen, darf mit Spannung erwartet werden. 

Die Wahlprogramme aller Parteien finden Sie übrigens hier.

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