Selbständig als Arzt – der Weg in die eigene Praxis

In unserer Kanzlei betreuen wir sehr viele Mediziner. Viele von Ihnen während des gesamten beruflichen Lebens.

In diesem Artikel zeichnen wir einmal den typischen Weg eines Arztes in die Selbständigkeit nach.

Keine Sorge, wir wollen Medizinern nicht Ihren Beruf erklären.

Wir beschränken uns hier auf das, was wir können – die steuerlichen, finanziellen und betriebswirtschaftlichen Aspekte.

Der Start ins Studium

Aller Anfang ist schwer. Denn die wohl größte Hürde im Leben eines Mediziners ist der Beginn:

Einen Studienplatz zu bekommen ist in Deutschland ohne einen NC von 1,0 kaum noch möglich.

Was bleibt, sind der Gang ins Ausland oder der Schritt über „Wartesemester“.

Das Studium ist ein teures Vergnügen

Das Medizinstudium dauert nicht nur lange und ist kostenintensiv. Zu allem Überfluss beteiligt sich der Staat noch nichtmals daran:

Denn die Richter in Karlsruhe haben jüngst entschieden, dass ein erstmaliges Studium privates Vergnügen ist.

Das teure Medizinstudium von der Steuer absetzen: Im Normalfall nur in der Theorie möglich.

Ausnahmen sind möglich

Der „klassische Medizinstudent“ kann zwar Kosten absetzen. Aber diese wirken sich nicht aus.

Weil es sich um privat veranlasste Kosten handelt.

Diese sind als Kosten zweiter Klasse steuerlich nur wirksam, wenn man auch zeitgleich Einkünfte hat. Die haben die wenigsten während ihres Studiums.

Hier zeigt sich: Der Weg des “Praktikers” ist besser.

Denn wer zuvor bereits eine mindestens einjährige Ausbildung abgeschlossen hat, kann sämtliche Studienkosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Schließlich ist die Zweitausbildung kein Privatvergnügen mehr.

Lehrjahre im Krankenhaus

Nach dem Studium beginnt die Zeit als Assistenzarzt in Weiterbildung im Krankenhaus oder in großen Praxen.

Eine fordernde Zeit mit Nacht- und Wochenenddiensten und einem immerhin überdurchschnittlichem Einkommen – gemessen an den Verdienstmöglichkeiten anderer akademischer Berufe.

Lichtblick am Ende des Jahres

Immerhin gibt das Finanzamt etwas Hoffnung: Zwar frisst der monatliche Lohnsteuerabzug gefühlt einen Großteil des Gehalts auf.

Aber nun können Kosten endlich von der Steuer abgesetzt werden. Und mit Fortbildungen, Fahrtkosten, eventuell der Promotion sind das nicht wenige.

Dies führt regelmäßig zur Rückerstattung zuviel gezahlter Steuern am Jahresende.

Die eigene Praxis

Die Angestelltenzeit kann für viele nicht schnell genug vorbeigehen.

Nach erfolgreich bestandener Facharztprüfung ist endlich möglich, wofür wir Freiberufler leben: die eigene Praxis.

Man wird vom Arbeitnehmer zum Unternehmer.

Dieser Wandel muss erst einmal bewältigt werden. Denn es stehen ganz neue finanzielle Fragen an:

  • Wie finanziere ich den Praxiskaufpreis?
  • Wie die Investitionen?
  • Lohnt sich das Ganze überhaupt?
  • Soll ich statt eine teure Miete zu zahlen, nicht lieber gleich die Praxisimmobilie kaufen?

Hilfe von den Profis

Spätestens an diesem Punkt sollte man sich professionelle Unterstützung dazuholen: Von der Bank, vom Anwalt, vom Steuerberater.

Was sagt unsere Erfahrung:

Den Kauf einer Arztpraxis finanziert die Bank gerne. Erster Punkt gesichert.

Die Verträge lassen sich auch mit anwaltlicher Hilfe gut und rechtssicher aufsetzen: Zweiter Punkt erledigt.

Und der dritte Punkt? Ist in den meisten Fällen gut zu meistern.

Ein guter Steuerberater steht Ihnen umfassend – und nicht selten bis zur Abgabe der Praxis – zur Seite.

Die ersten Jahre laufen meist recht gut, es gibt eine geringe steuerliche Belastung aufgrund von Abschreibungen.

Dann folgt oft ein „Tal der Tränen“ mit hohen Steuerbelastungen und Darlehenstilgungen. Das lässt sich aber bewältigen.

Goldene Jahre

Richtig Spaß macht die eigene Praxis erfahrungsgemäß nach etwa zehn bis 15 Jahren, denn ab dann wird richtig Geld „in die eigene Tasche“ verdient.

Meist läuft das einige Jahre so weiter.

Und sofern die privaten Ansprüche nicht exorbitant gestiegen sind, kommen Ärzte finanziell gesehen gut über die Runden.

Ab einem gewissen Zeitpunkt wird dann die Praxisnachfolge zum Thema.

Planung der Abgabe

Ein Gedanke, den viele Freiberufler (die Berufsgruppe der Steuerberater ausdrücklich eingeschlossen) lieber auf die lange Bank schieben.

Schließlich ist die eigene Praxis ja das jahrelang gepflegte eigene Baby.

Aber irgendwann muss man sich mit dem Thema beschäftigen und wie so oft im Leben, sollte man hierfür den Absprung nicht verpassen.

Es gibt Fälle, in denen der Praxisabgeber die Braut nochmal „aufhübscht“, um sie dann lukrativ an den Nachfolger zu bringen.

Loslassen will gekonnt sein

Aber wir erleben leider auch, dass der richtige Zeitpunkt für einen Verkauf verpasst wird.

Der Inhaber kann sich einerseits noch nicht so recht lösen, fühlt sich aber andererseits auch nicht mehr fit genug für Sprechzeiten rund um die Uhr.

Es sinken die Patientenzahlen, der Umsatz, der Gewinn und am Ende auch der Verkaufspreis für die Praxis.

Soweit sollte man es nicht kommen lassen …

Steuerliche Vorteile beim Verkauf

Vom Finanzamt gibt es noch ein Bonbon: Bei der endgültigen Praxisveräußerung gibt es erhebliche steuerliche Vergünstigungen auf den Veräußerungsgewinn.

Auch hier sollte Ihnen Ihr Steuerberater zur Seite stehen. Ansonsten droht, dass das Finanzamt sein Bonbon wieder haben möchte.

Goldener Herbst?

Den anschließenden Ruhestand auf Basis der Versorgungswerk Rente (die inzwischen größtenteils steuerpflichtig ist) kann längst nicht jeder Arzt finanziell sorgenfrei genießen.

Denn nur wer sich an keinen zu hohen Lebensstandard gewöhnt und bestenfalls während der goldenen Jahre gut gespart und klug investiert hat, kommt auch dann mit dem auf einmal deutlich geringeren Einkommen gut klar.

Wer sich während seiner aktiven Tätigkeit und auch bei der Praxisabgabe vom Steuerberaters begleiten lässt, wird auch diese Hürde gut meistern.

Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem YouTube-Video:

Eigene Praxis als Arzt

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